dann ging es in dem Gespräch mit dem "einzigen Politiker" nicht darum, ob die Uni Witten weitere Zuschüsse bekommen könne, sondern es ging wohl darum, welche zuwendungsgeeigneten Einrichtungen aus Sicht des Justizministeriums jenseits der schon bedachten Institutionen besonders zu berücksichtigen seien.
Die Geschichte mit den Bußgeldern ist ein regelrechter Markt. Im Prinzip kann jede Einrichtung auf diese Liste aufgenommen werden, die eine Gemeinnützigkeit nachweisen kann und/oder öffentlich gefördert wird. In NRW sind allein etwa 1000 Einrichtungen landesweit auf solchen Listen. Wieviele es bei der Staatsanwaltschaft Bochum sind, ist mir allerdings unbekannt. Ich habe nur gehört, dass die Zahlungen auch an Institutionen innerhalb des betreffenden Gerichtsbezirkes geleistet werden müssen. Wenn also das Landgericht Bochum zuständig ist, dann eben auch im Einzugsbereich des Landgerichtes liegende Empfänger.
Ich denke schon, dass man sich schon so seine Gedanken macht, wenn die Bußgelder, die in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich eine nicht unerhebliche Größenordnung erreicht haben, ob dann nicht auch übergerichtsbezirklich Zuwendungen möglich sein sollten. Ich war zwar nicht dabei, aber es könnte durchaus auch darum in diesem Gespräch gegangen sein.
Auf jeden Fall hat Lichtinghagen sich nach übereinstimmender Aussage anscheinend danach erkundigt, wo diese Summen an Bußgeldern noch "untergebracht" werden könnten. Immerhin findet im Wirtschaftsstrafsenat ja eine ziemliche Summierung von Bußgeldsummen statt und eine solche Agglomeration auf wenige "Förderwürdige" macht wenig Sinn.
Zitat:
Es gibt in den Bundesländern verscheidene Listen mit für die Entgegennahme von Spenden geeigneten Einrichtungen, auf denen in NRW natürlich auch die mit öffentlichen Mitteln geförderte Privatuniversität in Witten-Herdecke steht wie ganz sicher auch alle anderen von Frau Lichtenhagen berücksichtigten Einrichtungen. Diese Listen sind aber nicht verbindlich. Nach dem Gesetz steht es im freien Ermessen jedes Anklagevertreters, welcher gemeinnützigen Einrichtung die Geldbußen zufließen soll. Die Erklärung ihres Behördenleiters, dass Frau Lichtenhagen da eigenmächtig entschieden habe, ist widersinnig. (Vgl.
http://www.ksta.de/html/artikel/1229426977301.shtml)
Der mit solch weitreichenden wirtschaftlichen Möglichkeiten betrauten Staatsanwältin kam es aber sicher ungeheuer vor, welche Freiheiten ihr vom Gesetz ausdrücklich gegeben waren, besonders weil sie an einer Stelle saß, an der so viel an Geldbußen anfiel. Sie hat sich wie jeder andere Aklagevertreter in Deutschland auch und wie jedes Gericht, das ebenso in der Bestimmung frei ist, natürlich an bedürftige Einrichtungen in ihrer Gegend gehalten. Wegen der hohen Volumina hat sie aber von sich aus unverbindlich in den Länderministerien nachgefragt, ob man dort nicht Adressen wüsste, die auch bedacht werden könnten. Da hätte sie sich natürlich auch vorher mit ihrem Behördenleiter absprechen können, zwingend war das indessen nicht. Niemand kann rechtlich beanstanden, dass die Staatsanwältin in Düsseldorf nachfragte und ihr mindestens der Minister Pinkwart eine Liste mit solchen eindeutig gemeinnützigen Einrichtungen zukommen ließ.
http://www.readers-edition.de/2008/12/1 ... n-verjagt/
Und noch einmal: nicht die Staatsanwaltschaft oder eine Anwälting allein verfügt die Zuteilung der Bußgelder an Förderinstitutionen, sondern der Richter/die Richterin/das Gericht. Die Staatsanwaltschaft macht Vorschläge, die endgültige Entscheidung obliegt aber dem Gericht.
Was hier trotzdem passieren muß ist , dass die ganze Praxis der Bußgeldvergabe reformiert gehört. Da es bislang landauf, landab (auch von Lichtinghagens "Kritikern") genauso gehandhabt wurde -weil es gesetzlich so vorgesehen ist- finde ich, ist es der falsche Ansatz, dafür die Staatsanwältin verantwortlich zu machen.
Aber warum nicht bundesweit die Regelung Hamburgs übernommen wurde, wo ein mehrköpfiges, unabhängiges Gremium über die Verteilung dieser Gelder entscheidet und darüber dann regelmäßig auch Rechenschaft abzulegen hat, ist mir nicht einleuchtend. Nicht nur, weil die Verteilung "gerechter" erfolgt, als wenn nur 1 oder zwei Personen darüber verfügen, sondern auch, damit sich die Strafverfolgungsbehörden nicht dem möglichen Vorwurf der Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme ausgesetzt sehen, wie es jetzt mich Lichtinghagen gemacht wird. Damit es gar nicht erst soweit kommen kann.
Eines allerdings ist auch mir klar:
die Vorwürfe gehören genauestens untersucht. Nicht nur, um eine Mögliche "Täterschaft" der Staatsanwältin zu belegen, sondern auch, um im Gegenfall ihre Unschuld zu belegen. Denn nichts ist schlimmer, als grassierende Vermutungen, Vorurteile oder Vorverurteilungen, die nicht aus der Welt geschafft werden.
LG,
fjarill