|
Das „neue“ Gentechnik-Gesetz
Das G. (GenTG) ist die am 20.6.1990 erfolgte Umsetzung der europäischen Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht. Es regelt neben der Genehmigung und der Kontrolle gentechnischer Anlagen und Arbeiten auch die Freisetzung gentechnisch veränderter Gorganismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO´s) enthalten oder aus solchen bestehen.
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche dem Entwurf von Horst Seehover zur Neufassung des Gentechnikgesetzes zugestimmt. Unter anderem sieht es für Felder mit Gen-Mais einen Mindestabstand von 150 Metern von konventionellen Äckern vor. Das Gesetz aber ist umstritten. Umweltschützer halten es gar für unverantwortlich.
Nicht nur Landwirte und Verbraucher haben in die Neuregelung des Gesetzes große Hoffnungen gesetzt. Auch die Befürworter der Gentechnik erwarteten endlich klare Regeln für die Freilandnutzung erbgutveränderter Pflanzen. Die jetzige Entscheidung ändert an der bisherigen Rechtslage aber nur einige wenige, wenn auch wichtige Details :
Abstand: Aus Sicherheitsgründen soll zwischen genverändertem Mais und herkömmlichen Pflanzen ein Abstand von 150 Metern eingeführt werden, bei Öko-Mais sind 300 Meter vorgesehen. Diesen Wert hatte die SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich gefordert. Bauern können die Abstände durch private Absprachen umgehen, müssen dies aber anmelden.
Haftung: Die Haftungsregelung soll nicht geändert werden. Wer Genpflanzen anbaut, muss bei Vermischung mit konventionellen Pflanzen unabhängig vom Verschulden haften, wenn kein Verursacher gefunden wird. Eine Entschädigung soll aber erst bei einem genveränderten Anteil von mehr als 0,9 Prozent greifen.
Information: Das Standortregister im Internet mit Angaben über Anbauflächen soll nicht eingeschränkt werden. Ursprünglich war geplant, die flurstückgenauen Informationen auf die Gemarkung zu beschränken.
Forschung: Die Forschung an genveränderten Pflanzen soll vereinfacht werden, zum Beispiel durch eine schnellere Anmeldung bei der Forschung innerhalb
Das ist jedoch kein wirklicher Schutz für Biolandwirte, da Bienen die Pollen verschleppen und auch der Wind die Pollen problemlos über diese Marginalmarken verbreiten kann. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass man den Gen-Pollen selbst bei Abständen von 300 Metern noch in benachbarten Feldern finden kann . Zudem können Absprachen benachbarter Landwirte völlig legal zu einem Unterlaufen der geltenden Koexistenz- und Abstandregeln führen. Was ein erhebliches Mehr an Unsicherheit, Intransparenz und Bürokratie nach sich ziehen und den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gefährden wird.
Alles zu kennzeichnen, wo Gentechnik im Spiel gewesen ist, ist zudem kaum möglich. Das hätte die Konsequenz, dass alle in Deutschland verkauften Produkte den Zusatz tragen müssten: "Kann Gentechnik enthalten". Grüne Gentechnik ist jedoch nicht kontrollierbar! Pollen fliegen wohin sie wollen. Zudem kommt es auch im Verarbeitungsprozess immer wieder zu Vermischungen. Man müsste komplett getrennte Waren- und Verarbeitungsströme aufbauen, um gentechnisch Verändertes und nicht gentechnisch Verändertes auseinander zu halten.
Auch die Haftung bei einer möglichen Verunreinigung bleibt so unzulänglich wie bisher. Erst wenn sich mehr als 0,9 Prozent erbgutveränderten Materials Körner in der Ernte betroffener Landwirte finden, haben diese Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Allerdings ist jegliche Verunreinigung unter 0,9 Prozent für Biolandwirte genau so ein Schaden ist. Viele verlieren dann ihre Verbandszertifikation, viele Abnehmer haben ganz klar angekündigt, dann von betroffenen Bio-Landwirten nicht mehr zu kaufen.
Die Haftungsregelung ist zudem eine Krücke. Die „verursachenden“ Betriebe sind bei einem Schadensfall schnell bis über die Grenze der Belastbarkeit betroffen und die Zahlung von Kostendeckendem Schadenersatz mehr als fraglich. Es ist ein Skandal, dass die Produzenten des genveränderten Materials (weltweit ist z.B. die Firma Monsanto der gößte Produzent gentechnisch veränderten Pflanzgutes) völlig aus der Haftung entlassen werden. Den noch im Koalitionsvertrag angestreben Haftungsfonds, der einzelne Betroffene entlastet hätte, hat Seehofer im Entwurf nicht durchbringen können.
Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen Gesetze erhebliche Schwächen haben. So verfolgt Greenpeace seit Wochen verschiedene Fälle, die über das derzeitige Gentechnikrecht geregelt werden und bei denen das Gesetz klar versagt: Da wird Gen-Mais auch außerhalb des Katasters angebaut, es gibt Pächter, die gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers Gen-Mais ausgesät haben und sogar im Naturschutzgebiet wächst der Mais. Pikanterweise gibt es z.B. derzeit laufende Prozesse gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810, deren Anbau sogar in Naturschutzgebieten genehmigt wurde ! Dabei trat eine erschütternde Rechtsunsicherheit zu Tage, da die Möglichkeiten, den Anbau von MON 810 zu unterbinden, abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich sind. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es hier nicht, somit auch sehr unterschiedliche Urteile.
Grundsätzliche Problematik:
Anders als bei Züchtungen werden bei der Gentechnik Artgrenzen ignoriert. Gene aus Bakterien und Viren werden in unterschiedlicher Absicht in Pflanzen hineinmanipuliert. Einzelne Gene beeinflussen jedoch häufig mehrere (z.T. unerforschte) Eigenschaften einer Pflanze und treten in Neukombination in unbekannte Wechselwirkungen. Bei gentechnischen Experimenten können aufgrund der angewendeten Technik weder der Ort, wo das Gen eingebaut wird, noch die Anzahl der eingebauten Kopien noch die Wechselwirkungen mit anderen Genen gezielt gesteuert werden. Unerwartete Nebenwirkungen kann daher niemand wirklich ausschließen.
Einmal in die Umwelt ausgesetzt, sind GOV´s nicht mehr rückholbar und übertragen ihre Eigenschaften durch Pollenflug oder Insekten auf herkömmliche Pflanzen (z.B. Kanada: dort hat sich Gen-Raps fast flächendeckend ausgebreitet, so dass Ökobauern ihren Raps-Anbau aufgeben mussten).
GOV´s stellen darüber hinaus eine Gefahr für das ökologische Gleichgewicht dar, da die in Pflanzen eingebauten Gensequenzen, die Insektengift produzieren, auf Dauer Schädlinge unempfindliche gegen das Gift werden läßt. Gentechnisch veränderte Pflanzen, die widerstandsfähig gegen Spritzmittel sind, vergrößern somit auf lange Sicht den Gifteinsatz in der Landwirtschaft (die meisten Gen-Pflanzen wurden bezeichnenderweise gegen Pflanzenvernichtungsmittel unempfindlich gemacht und nicht auf bessere Standortanpassung verändert) . In Gebieten , wo Gen-Pflanzen bereits großflächig angebaut werden, haben Unkräuter inzwischen neue Abwehrkräfte ausgebildet und überleben die herkömmlichen Spritzmittel. Um sie zu bekämpfen, müssen mehr und stärkere Gifte eingesetzt werden.
Mit dem Versprechen, das Hungerproblem zu lösen, versuchen Gentechnik-Konzerne die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit ihrer Risikotechnologie zu überzeugen. Dieses Ansinnen darf inzwischen bezweifelt werden. Denn durch Patente auf (nicht nur auf genverändertes) Saatgut versuchen die Konzerne sich das Monopol über die landwirtschaftliche Produktion und Ernährung zu verschaffen. So können sie diktieren, wer was zu welchen Bedingungen und Preisen anbauen und verkaufen darf. Selbst die Sprecherin von BASF Plant Science , Susanne Benner, gesteht, dass Gentechnik nicht den Hunger in der Welt besiegen werde und bestreite, dass die Industrie dieses Argument je in den Mittelpunkt gestellt habe !!
Seit acht Jahren dürfen gentechnisch veränderte Organismen in Europa inzwischen gewerbsmäßig freigesetzt werden. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass das Genehmigungsverfahren von Gen-Pflanzen immer noch nicht wirksam genug ist, um die Sicherheit von GOV´s und Gen-Produkten zu gewährleisten. Beleg dafür ist nicht zuletzt die aktuelle Kontroverse um den Mais MON 863 , der bei Fütterungsversuchen an Ratten schwere Schäden verursacht (verändertes Blutbild , schwere Nierenschäden) . Trotzdem sprachen sich die europäische Zulassungsbehörde EFSA und das deutsche Robert Koch Institut für eine Marktzulassung aus.
Da Langzeitauswirkungen auf die menschliche Gesundheit bei der Ernährung mit genmanipulierten Nahrungsmitteln sind bisher nicht ausreichend erforscht sind, ist nicht auszuschließen, dass Gen-Food ge¬sundheitliche Probleme schaffen oder verstärken kann. Zum Beispiel könnten durch die Einbringung der Fremdgene neue Eiweißstoffe gebildeten werden, die Allergien auslösen, oder es könnten Giftstoffe entstehen. Die Produzenten von GOV´s gehen nun sehr geschickt dazu über, die „mangelnde“ Akzeptanz der Verbraucher gegenüber Gentechnikprodukten zu brechen : BASF z.B. koppelt seine neue Generation von GOV´s an die Herstellung Rapsöl mit Omega-3-Fettsäuren. Es soll damit der Eindruck erweckt werden, dass GOV´s gesundheitsförderlich sind.
|