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Siemens -> 4,1 Millionen Euro für "Waigaoqiao"
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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 07:30 
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Beiträge: 1128
Nach den Korruptionsvorwürfen in der Festnetzsparte Com ist nun die Kraftwerkssparte ins Visier der Ermittler geraten.
Die Anti-Korruptions-Abteilung der Kraftwerksparte hatte der Erlanger Kanzlei Bissel + Partner schon Ende Januar 2005 den Auftrag erteilt, dubiose Zahlungen des Unternehmens in das Fürstentum zu untersuchen. In ihrem Bericht zu den Transfers kommen die Anwälte zu dem Schluss: "Im Zeitraum 1997 bis 1999 wurden 126 Zahlungsvorgänge zwischen Siemens PG und der Neuen Bank Liechtenstein untersucht." Das Volumen habe genau 189.942.306,15 Euro betragen.

Neben Waigaoqiao tauchen zwei weitere Zahlungen auf, die im Zusammenhang mit Projekten in Argentinien und Italien stehen könnten.
Insgesamt summieren sich die dubiosen Überweisungen in der Sparte auf 250 bis 300 Millionen Euro.

Sind deutsche Unternehmen nur noch mit Schmiergeldzahlungen wettbewerbsfähig? Erwerben Politiker nicht automatisch mit ihrem Amt Posten in diversen Aufsichtsräten, weil die Einkünfte sonst zu schmal sind?

Liebe Grüße
coco


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Re: Siemens -> 4,1 Millionen Euro für "Waigaoqiao&qu
BeitragVerfasst: 14.08.2007, 08:55 
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Beiträge: 857
Wohnort: Oberbayern
coco hat geschrieben:
Nach den Korruptionsvorwürfen in der Festnetzsparte Com ist nun die Kraftwerkssparte ins Visier der Ermittler geraten.
Die Anti-Korruptions-Abteilung der Kraftwerksparte hatte der Erlanger Kanzlei Bissel + Partner schon Ende Januar 2005 den Auftrag erteilt, dubiose Zahlungen des Unternehmens in das Fürstentum zu untersuchen. In ihrem Bericht zu den Transfers kommen die Anwälte zu dem Schluss: "Im Zeitraum 1997 bis 1999 wurden 126 Zahlungsvorgänge zwischen Siemens PG und der Neuen Bank Liechtenstein untersucht." Das Volumen habe genau 189.942.306,15 Euro betragen.

Neben Waigaoqiao tauchen zwei weitere Zahlungen auf, die im Zusammenhang mit Projekten in Argentinien und Italien stehen könnten.
Insgesamt summieren sich die dubiosen Überweisungen in der Sparte auf 250 bis 300 Millionen Euro.

Sind deutsche Unternehmen nur noch mit Schmiergeldzahlungen wettbewerbsfähig? Erwerben Politiker nicht automatisch mit ihrem Amt Posten in diversen Aufsichtsräten, weil die Einkünfte sonst zu schmal sind?

Liebe Grüße
coco


Ich frage mich schon, welchen Straftatbestand es in Deutschland darstellen könnte, wenn in Argentinien oder Saudi-Arabien - wo es zum alltäglichen Geschäftsgebaren gehört - Bestechungsgelder gezahlt werden, um dort Aufträge zu erhalten. Schließlich sind solche Aufträge gut, um deutsche Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. Es ist für mich auch nicht ersichtlich, wer durch solche Zahlungen einen Schaden erlitten haben könnte. Allenfalls die Siemens-Aktionäre??
Früher konnten solche Zahlungen sogar von der Steuer abgesetzt werden.

Ich halte das alles für etwas übertrieben.

LG Knurro


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 11:51 
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Hallo knurro,
dazu hätte ich zwei Fragen...
Frage 1. Ist Dir bewusst wieviel Stellen gerade Siemens im gleichen Zeitraum in Deutschland abgebaut hat? Reichlich und die Aktionäre oder Vorstände hat es sicher nicht getroffen!

Frage 2. Du hälst die Sitten anderer Länder für legitimen Maßstab eines deutschen Unternehmens? Gut, dann sollten wir wohl zukünftig auch bei körperlicher Züchtigung, Zwangsverheiratung und ähnlichem schweigen, denn auch das ist gerade in der islamisch geprägten Welt verbreitet oder?


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 15:34 
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obi11 hat geschrieben:
Hallo knurro,
dazu hätte ich zwei Fragen...
Frage 1. Ist Dir bewusst wieviel Stellen gerade Siemens im gleichen Zeitraum in Deutschland abgebaut hat? Reichlich und die Aktionäre oder Vorstände hat es sicher nicht getroffen!

Frage 2. Du hälst die Sitten anderer Länder für legitimen Maßstab eines deutschen Unternehmens? Gut, dann sollten wir wohl zukünftig auch bei körperlicher Züchtigung, Zwangsverheiratung und ähnlichem schweigen, denn auch das ist gerade in der islamisch geprägten Welt verbreitet oder?


Zu 1) Die Kausalität zwischen Schmiergeldzahlungen und Gehaltserhöhungen bei den Vorständen fehlt.

Zu 2) Körperliche Züchtigung, Zwangsverheiratung usw. stellt hier keinen Straftatbestand dar, wenn sie in einem islamischen Land erfolgt.

MfG Knurro


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 15:46 
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So genannte Schmiergeldzahlungen sind i.d.R. nicht strafbar, sofern sie korrekt gebucht werden. In D absoluter Standard.

Gruß
gnadenlos


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 16:28 
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Spiel- bzw. Schmiergeld ist meist unversteuerte Schwarzkohle oder nicht gnadenlos ?

Wenn Siemens einen hochrangigen, öffentlichen Entscheidungsträger schmiert, um einen Auftrag zu bekommen, dann ist das ein Straftatbestand....oder ?

MTAF
Das Problem ist, dass die Großen dieser Welt grundsätzlich mit reichlich Blackmoney ihren Einflußbereich vergrößern. Die erste Frage in einer Aufsichtsratssitzung hinsichtlich eines sich anbahnenden Deals heißt doch immer :"Und wen müssen wir schmieren ?"


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 18:04 
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Beiträge: 1183
gnadenlos hat geschrieben:
So genannte Schmiergeldzahlungen sind i.d.R. nicht strafbar, sofern sie korrekt gebucht werden. In D absoluter Standard.

Gruß
gnadenlos


Zitat:
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__299.html


Ich glaub der Gesetzgeber sieht das wie man sieht ein wenig anders... Beide Seiten begehen wohl doch eine strafbare Handlung. Wäre dem nicht so, würde wohl kaum die Staatsanwaltschaft in vielen Fällen ermitteln oder?


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 18:29 
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Beiträge: 857
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obi11 hat geschrieben:
gnadenlos hat geschrieben:
So genannte Schmiergeldzahlungen sind i.d.R. nicht strafbar, sofern sie korrekt gebucht werden. In D absoluter Standard.

Gruß
gnadenlos


Zitat:
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__299.html


Ich glaub der Gesetzgeber sieht das wie man sieht ein wenig anders... Beide Seiten begehen wohl doch eine strafbare Handlung. Wäre dem nicht so, würde wohl kaum die Staatsanwaltschaft in vielen Fällen ermitteln oder?


Unserer schon, aber nicht der saudische. Die Bestechungen wurden ja in Saudi-Arabien von einem Saudi begangen, oder glaubst Du Kleinfeld fuhr deswegen runter?

MfG Knurro

MfG Knurro


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 19:17 
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Tja, nur ist Siemens meiner Ansicht nach ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder? Schon wirds problematisch, denn es spielt für den Gesetzgeber eben keine Rolle wo der Straftatbestand der Bestechung begangen wurde :roll:


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 21:51 
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more-than-a-feeling hat geschrieben:
Spiel- bzw. Schmiergeld ist meist unversteuerte Schwarzkohle oder nicht gnadenlos ?

Wenn Siemens einen hochrangigen, öffentlichen Entscheidungsträger schmiert, um einen Auftrag zu bekommen, dann ist das ein Straftatbestand....oder ?

MTAF
Das Problem ist, dass die Großen dieser Welt grundsätzlich mit reichlich Blackmoney ihren Einflußbereich vergrößern. Die erste Frage in einer Aufsichtsratssitzung hinsichtlich eines sich anbahnenden Deals heißt doch immer :"Und wen müssen wir schmieren ?"


Schmiergeld ist i.d.R. keine Schwarzkohle (deshalb schrieb ich "wenn es korrekt gebucht ist"). Ein guter Kaufmann würde niemals mit Schwarzgeld schmieren. Es sei denn, er schmiert jemanden, den er - eben aus gesetzlichen Gründen, z.B. Beamte - nicht schmieren darf.

Zwar ist das Thema Bestechlichkeit und Bestechung gesetzlich geregelt - Obi hat freundlicherweise den Text eingestellt - aber ein echtes "Schmierverbot" gibt es (bis auf ganz bestimmte Ausnahmen) nicht. Man muss hierbei auch bedenken, dass unter Kaufleuten zuweilen andere Regeln und Gesetze gelten.

Wenn man das Gesetz nur oberflächlich betrachtet, dann gehören wir fast alle zu den Schmierern und/oder Geschmierten. Manche gehören auch zu den Angeschmierten ;) Jeder Rabatt, der bspw. unter dem "wenn-dann-Prinzip" zustande kommt, erfüllt den Tatbestand der Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Aber auch hier hat der Gesetzgeber für Ausnahmen gesorgt.

Gruß
gnadenlos


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BeitragVerfasst: 15.08.2007, 07:19 
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Naja,
komische Art das als einfache Preisachlassgewährung zu werten :roll:
Ganz so dürfte das wohl nicht gelaufen sein :wink:


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BeitragVerfasst: 15.08.2007, 11:28 
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obi11 hat geschrieben:
Tja, nur ist Siemens meiner Ansicht nach ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder? Schon wirds problematisch, denn es spielt für den Gesetzgeber eben keine Rolle wo der Straftatbestand der Bestechung begangen wurde :roll:


Doch, das spielt eine Rolle.

Kein deutscher Staatsanwalt kann einen Saudi verfolgen, der in Saudi-Arabien bestochen hat. Da hätte er viel zu tun.

Und Siemens hat natürlich in Saudi-Arabien eine völlig selbsständige und unabhängige Niederlassung, die üüüüüüberhaupt nichts mit der deutschen Stammfirma zu tun hat.

MfG Knurro


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BeitragVerfasst: 15.08.2007, 11:36 
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Die Zahlungen erfolgten meines Wissens nach aus Deutschland und die Siemens AG hat ihren Sitz in Deutschland.
Es geht auch nicht um die Verfolgung eines Saudis, sondern um die Verfolgung derer, die die Vorteilsnahme gewährt haben.
Im übrigen stand nicht sehr viel von Saudi Arabien da, es ging um China, Indien usw...
Bestechung ist in Deutschland nunmal strafbar, siehe eingestellten Link zum StGB und somit ermitteln in dem Fall die deutschen Behörden und Siemens dürfte somit nach Com die Arschkarte gezogen haben....


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BeitragVerfasst: 15.08.2007, 15:10 
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obi11 hat geschrieben:
Die Zahlungen erfolgten meines Wissens nach aus Deutschland und die Siemens AG hat ihren Sitz in Deutschland.
Es geht auch nicht um die Verfolgung eines Saudis, sondern um die Verfolgung derer, die die Vorteilsnahme gewährt haben.
Im übrigen stand nicht sehr viel von Saudi Arabien da, es ging um China, Indien usw...
Bestechung ist in Deutschland nunmal strafbar, siehe eingestellten Link zum StGB und somit ermitteln in dem Fall die deutschen Behörden und Siemens dürfte somit nach Com die Arschkarte gezogen haben....


Das Problem ist, dass man Bestechung in aller Regel nur dann nachweisen kann, wenn auch die Bestechlichkeit nachgewiesen wurde. Dieser "Deal" muss dann mindestens auch noch unlauter sein, sofern es sonst keinen gewichtigen Tatbestand gibt. Ein gewichtiger Tatbestand wäre z.B. die Bestechung eines Beamten oder sogenannte unerlaubte Preisabsprachen. Unter Kaufleuten ist es nicht verboten, Summe X für Leistung/Ware Y zu zahlen, sofern die Verhältnismäßigkeit (auch so ein dehnbarer Begriff wie 'unlautere Weise') gegeben ist.

Grundsätzlich hat erst einmal der die A-Karte, der sich hat schmieren lassen. M.E. ist er auch das größere A-Loch. :)

Gruß
gnadenlos

PS: Soweit ich gehört habe, geht es bei Siemens in erster Linie darum, dass die (durchgeführten) Buchungen nicht korrekt bzw. undurchsichtig sind. Selbst wenn es tatsächlich Schmiergeldaktionen sind, wiegt die falsche Buchung strafrechtlich zunächst wesentlich schwerer, als jener Bestechungsvorwurf.


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BeitragVerfasst: 15.08.2007, 17:24 
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obi11 hat geschrieben:
Die Zahlungen erfolgten meines Wissens nach aus Deutschland und die Siemens AG hat ihren Sitz in Deutschland.
Es geht auch nicht um die Verfolgung eines Saudis, sondern um die Verfolgung derer, die die Vorteilsnahme gewährt haben.
Im übrigen stand nicht sehr viel von Saudi Arabien da, es ging um China, Indien usw...
Bestechung ist in Deutschland nunmal strafbar, siehe eingestellten Link zum StGB und somit ermitteln in dem Fall die deutschen Behörden und Siemens dürfte somit nach Com die Arschkarte gezogen haben....


Dein Wissen möchte ich haben. Glaubst Du wirklich Siemens überweist ein paar Millionen auf die saudische Bank auf das Konto ihrers dortigen Bestechers Ali Al-Stechling und gibt als Verwendungszweck "Bestechung" an? So läuft das bestimmt nicht.

Wieviel Geld in dubiosen Kanälen verschwunden ist, hat übrigens nicht der deutsche Staatsanwalt herausgefunden, sondern eine amerikanische Kanzlei, die von Siemens selbst beauftragt wurde.

MfG Knurro


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