Knurro_Knurreck hat geschrieben:
feuerxxw hat geschrieben:
Mit deiner jetzigen Aussage machst du dir es zu einfach !

Natürlich verstehen wir nichts vom Gerichtswesen! Wir kennen nicht die rechtlichen notwendigen Verfahrenswege, die dort unbedingt von den Richtern gegangen und eingehalten werden müssen!
Das wäre aber eine notwendige Voraussetzungen um die Zwänge, zu verstehen, denen ein Gericht unterliegt.
feuerxxw hat geschrieben:
Wenn aber solche o.g. Berichterstattungen im Fernsehen für uns " Laien" erscheinen und unmittelbare Gefahren für die Bevölkerung durch solche entlassene Straftäter nicht ausgeschlossen werden können,
Bislang ist überhaupt noch nicht einmal nachgewiesen worden, um was es eigentlich geht, da der Erstbeitragsschreiber es versäumt hat, eine Quelle anzugeben.
feuerxxw hat geschrieben:
warum weisen die Richter nicht die Gesetzgeber darauf hin, dass hier eine Lücke und eine unmittelbare Gefahr durch einmal gefällte Gerichts-Urteile so zwangsweise bestehen.
Richter sind doch in erster Linie Menschen, die ihre Aufgabe darin sehen müssen, (durch kluge Urteile) Täter auf den Pfad der "Anständigkeit" wieder zurück zu bringen.
Siehe unten.
feuerxxw hat geschrieben:
In diesen o.g. Fall, ist es bei diesen kranken Menschen einfach nicht mehr möglich !
Natürlich ist die Entlassung eines solchen Straftäters mit Auflagen verbunden (Bewährung, Meldepflicht). Diese verursachen auch Kosten, was zB die Überwachung anlangt.
feuerxxw hat geschrieben:
Meine Frage. Was unternehmen die Richter eigentlich dagegen, wenn sie merken, dass ein Gesetz Mängel, Gefahren und Unsicherheiten für die übrigen Menschen der Gesellschaft aufweisen? Geht es ihnen an dem Hintern vorbei und finden sie es so richtig , dass ein Urteil, einmal nach dem Gesetz so ausgesprochen, auch dann in Ordnung ist und darum auch nachträglich nichts mehr verändert werden darf ?:?
Zunächst einmal: Es kommt immer darauf an, von welchem Gericht ein Urteil gesprochen wird bzw. ob eine Überprüfung durch ein Obergericht möglich ist. Deswegen wird einer Diskussion jede Grundlage entzogen, wenn zB über Urteile eines Landgerichtes gesprochen wird, die noch nicht rechtskräftig sind (ungelegte Eier) und deswegen bewegt sich eine Diskussion ohne Quellenangabe auf übelstem Bildzeitungsniveau.
...und dann: Richter haben im Rahmen ihrer Tätigkeit, die Möglichkeit das Gesetz weiterzubilden, dies ist aber nur in einem bestimmten Rahmen möglich. Gesetzesvorschläge können aber von allen möglichen Institutionen eingebracht werden, zB vom Justizministerium oder von einem Bundesgericht. Hier herrscht bekanntlich Gewaltenteilung und die Gesetze macht bekanntlich die Legislative.
Schließlich: Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, dann ist Feierabend. Aus, Äpfel, Amen. So sind nun mal die Konventionen.
Jetzt mal eine Frage an Dich: Wie würdest Du Dir vorkommen, wenn ein User ohne jegliche elektrotechnische Sachkenntnis zu Dir sagen würde: "Die ölgekühlten Leistungstransformatoren in der DDR waren sämtlich minderwertig und überaltert und ausserdem waren sie sehr störanfällig. Die DDR-Ingenieure waren zu blöd, sie Instand zu halten. Zwar habe ich noch nie einen alten DDR-Leistungstransformator gesehen oder mich mit den Zuständen in der DDR-Energieversorgung befasst, aber mein gefühltes Technikverständnis sagt mir das."??? Was hieltest Du von einer solchen Diskussion?
MfG Knurro
Hallo Knurro
Deinen Satz :
<< Zwar habe ich noch nie einen alten DDR Leistungstrafo gesehen oder mich mit den Zuständen in der DDR E-Versorgung befasst, aber mein
gefühltes Technikverständnissagt mir das!!??>>>
Knurro deine Gefühle liegen da aber vollkommen verkehrt !

Auf dem Gebiet der Herstellung elektro-techn. Erzeugnisse hatte die DDR eine Spitzenstellung auf den Weltmarkt erreicht ! Geradezu auch nennenswert ist das Transformatorenwerk Dresden als Vorreiter in Entwicklung und Bau von modernen Leistungstrafos zu benennen. Das Trafo- Werk Dresden wurde nach der Wende sofort von Siemens, (Perle der Industrie- Übernahmen) für sich ergattert.
Nochwas. Ich war schon teilweise erschüttert und sogar enttäuscht, über den techn. veralterten Stand von E.-Erzeugissen (1987) in dieser BRD.
So z.B.: Bei Schütze, Relais, Schalter, Einbaumessgeräte usw.!!!
Im Schaltanlagenbau, bei Reglern usw. waren allerdings die E.-Produkte der BRD denen der DDR weit voraus. Der Großteil der Gesamtpalette aller E.-Produkte, hatte bei beiden Staaten ein real gleiches Niveau !
Noch ein Vorteil hatten diese DDR Produkte allerdings. Sie waren vom Preis viel, viel günstiger als die der BRD!!
Nun aber zum eigentlichen Thema.
Ich glaube, ich habe dich verstanden, warum du hier einen Kampf für die Justiz, deren Urteile und Gesetze erkämpfen musst.
UND DU HAST RECHT!!
Begründung.
Auch wir Leute in der E-Technik, haben ein ganzes Regelwerk an Vorschriften zu beachten und aber auch einzuhalten, um Gefahren für Mensch, Anlagen und Gebäude unbedingt abzuwenden. (VDE-,DIN-.Projektierungsvorschriften- Brandschutzverordnungen, Berechnungsvorschriften usw.usw.)
Nun kann wirklich bei den vielen erprobten praxisnahen Vorschriften, auch ein "heutiger, dadurch neuer Fehler oder veralteter nicht mehr zutreffender Standardfehler " vorkommen. Vielleicht sogar verbunden mit einen unmittelbaren Schadensereignis !
Darf man dann sagen, die ganze E.-Technik taugt nichts und sie ist ein wirklicher Skandal ?

Nein das ist Quatsch in höchster Potenz!!
Wichtig ist für mich nur eins. Es muß schnellstmöglich durch die verantwortlichen Stellen, die für die notwendige und auch erforderliche Aktualisierung von Gesetzen oder bei mir für die Regelwerke an Vorschriften verantwortlich sind, auf diese neuen Erfordernisse sofort reagiert werden.
Geschieht das, dann ist alles im grünen Bereich und für mich i.O.!
Nochwas . Wenn ich ein Projekt zu einem Zeitpunkt X zu erarbeiten habe, dann kommen alle bis dahin erstellten Regelwerke auch zu diesen Zeitpunkt zur Anwendung ! Hier kann dann nicht nach Vollendung des Projektes, einfach ein neues Regelwerk im Nachhinein einfach eingefügt werden !

Das selbe findet eigentlich auch bei einem einmal ausgesprochenen Urteil statt ! So ist es eben nun einmal, ob es uns gefällt oder auch nicht.
Schönen Sonntag
