Ehegatten-Zuschlag im öffentlichen Dienst

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nicita
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Ehegatten-Zuschlag im öffentlichen Dienst

Beitrag von nicita » 30.01.2009, 15:34

Ich grüble die ganze Zeit darüber, wieso es eines Ehegatten-Zuschlags im öffentlichen Dienst bedarf. :roll:

Kann mir das mal jemand erklären?

LG
nicita

coco
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Beitrag von coco » 30.01.2009, 19:34

Hallo nicita,
die Bezüge sollen einen Lebensunterhalt ermöglichen, der der Bedeutung des übertragenen Amtes angemessenen ist. Der Familienstand ist ein Bemessungskriterium für die Kosten eines angemessenen Lebensunterhalts. Dementsprechend erhalten Beamte zusätzlich zum Grundgehalt einen Familienzuschlag, der aus einem Verheiratetenzuschlag und einem Kinderanteil besteht.
Dieses findet auch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes Anwendung.

Liebe Grüße
coco
;) [url=http://www.kaleidoskop-sky.info]SoS[/url] sUChSt Du nOcH oDEr LeBsT dU ScHOn ¿

gnadenlos
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Beitrag von gnadenlos » 31.01.2009, 08:56

coco hat es zwar sehr schön erklärt, aber einen wahrhaftigen Sinn gibt es nicht. Es sollten Qualifikation, Arbeit und Leistung bezahlt werden, ganz unabhängig von Alter und Familienstand. Warum soll der ledige Karl weniger bekommen als der verheiratete Paul?

Gruß
gnadenlos

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obi11
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Beitrag von obi11 » 31.01.2009, 12:04

Weil das noch aus Kaisers Zeiten stammt? :roll:
Damals gabs wenig doppelverdiener und Frau Paul wollte sicher auch was essen

gnadenlos
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Beitrag von gnadenlos » 31.01.2009, 13:54

obi11 hat geschrieben:Weil das noch aus Kaisers Zeiten stammt? :roll:
Damals gabs wenig doppelverdiener und Frau Paul wollte sicher auch was essen
Ich glaube nicht. Es ist eher ein Relikt aus den Zeiten, wo man aus dem vermeintlich Vollen schöpfen konnte. Der Ortszuschlag war ursprünglich dazu gedacht, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen auszugleichen. Dass man den an den Familienstand und die Kinderzahl koppelte, war mehr als blöd. Der gesamte Zulagendschungel gehört m.E. kräftig reformiert.

Gruß
gnadenlos

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