..so kann man scheinbar die Erdgaspreise nach Gefühl gegenüber dem Energieversorger von sich aus neu festlegen.
Weil ich es satt hatte, jedes Jahr (seit 2004) in Einspruch zu gehen, habe ich kurzerhand ( aber nach Vorankündigung) den Gaspreis ab 1.1.2009 um 33, 999 % gekürzt und auf schon bestehende Urteile hingewiesen .
Reaktion des Versorgers: "Ihren Widerspruch nehmen wir zur Kenntnis, sind aber der Meinung, dass unsere Forderungen berechtigt sind !" Danach kam noch eine Entschuldigung für ihre späte Reaktion auf mein gesendetes Schreiben.
War das nun alles ???
Wie auf einem Basar..
Moderator: Forenteam
Wie auf einem Basar..
Auch die Ruhe ist ein Teil des Lebens
Re: Wie auf einem Basar..
Hallo Feuer,feuerxxw hat geschrieben:..so kann man scheinbar die Erdgaspreise nach Gefühl gegenüber dem Energieversorger von sich aus neu festlegen.
Weil ich es satt hatte, jedes Jahr (seit 2004) in Einspruch zu gehen, habe ich kurzerhand ( aber nach Vorankündigung) den Gaspreis ab 1.1.2009 um 33, 999 % gekürzt und auf schon bestehende Urteile hingewiesen .
Reaktion des Versorgers: "Ihren Widerspruch nehmen wir zur Kenntnis, sind aber der Meinung, dass unsere Forderungen berechtigt sind !" Danach kam noch eine Entschuldigung für ihre späte Reaktion auf mein gesendetes Schreiben.
War das nun alles ???
ich gehöre bei uns in der Region zu den sogenannten Gasrebellen. Ich kürze bereits seit Jahren die Rechnungen. Ich zahle momentan den Preis von 2006. Du kannst dir auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher den weiteren Vorgehensweg ansehen. Gib nicht nach. Auch wenn sie dir drohen. Sie dürfen dir das Gas nicht abdrehen, solange du einen Teil bezahlst. Hier mal die Seite, die für dich relevant ist.
http://www.energieverbraucher.de/de/ene ... ite__1702/
Solltest du noch weitere Fragen haben, wende dich an mich mittels PN. Da kann ich dir ggf. auch noch weitere Tipps geben. Momentan ist nicht nur der § 315 BGB spruchreif sondern manche Gerichte berufen sich zugunsten der Kläger auch auf den § 307 BGB.
Der Ratz
Andere zu erkennen ist Weisheit, sich selbst zu erkennen ist Erleuchtung. (Lao Tse)
Re: Wie auf einem Basar..
Hallo Ratzrattie hat geschrieben:Hallo Feuer,feuerxxw hat geschrieben:..so kann man scheinbar die Erdgaspreise nach Gefühl gegenüber dem Energieversorger von sich aus neu festlegen.
Weil ich es satt hatte, jedes Jahr (seit 2004) in Einspruch zu gehen, habe ich kurzerhand ( aber nach Vorankündigung) den Gaspreis ab 1.1.2009 um 33, 999 % gekürzt und auf schon bestehende Urteile hingewiesen .
Reaktion des Versorgers: "Ihren Widerspruch nehmen wir zur Kenntnis, sind aber der Meinung, dass unsere Forderungen berechtigt sind !" Danach kam noch eine Entschuldigung für ihre späte Reaktion auf mein gesendetes Schreiben.
War das nun alles ???
ich gehöre bei uns in der Region zu den sogenannten Gasrebellen. Ich kürze bereits seit Jahren die Rechnungen. Ich zahle momentan den Preis von 2006. Du kannst dir auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher den weiteren Vorgehensweg ansehen. Gib nicht nach. Auch wenn sie dir drohen. Sie dürfen dir das Gas nicht abdrehen, solange du einen Teil bezahlst. Hier mal die Seite, die für dich relevant ist.
http://www.energieverbraucher.de/de/ene ... ite__1702/
Solltest du noch weitere Fragen haben, wende dich an mich mittels PN. Da kann ich dir ggf. auch noch weitere Tipps geben. Momentan ist nicht nur der § 315 BGB spruchreif sondern manche Gerichte berufen sich zugunsten der Kläger auch auf den § 307 BGB.
Der Ratz
Ich weiß, dass du ein sogenannter Gasrebell bist ! Ich habe auch die Mitgliedschaft seit 2008 bei den www.energieverbrauchern erworben. Deswegen habe ich mich auch erstmals ( in Form von Geld-Abzug) für monatl. Vorauszahlungen gewehrt. Ansonsten habe ich in 4 Jahren für mein Haus, den Gasverbrauch (durch Investitionen), schon um mindestens 50% reduziert. Auch mit mir haben sie eigentlich keine direkte Freude und das Gas abrehen lasse ich mir bestimmt nicht !
Nochmals vielen Dank für deine Tipps!
Auch die Ruhe ist ein Teil des Lebens