nicita hat geschrieben:Es gibt Standards für Gutachter, und Anklagen wie in Münster oder Mainz sind heute eher unwahrscheinlich.
Das stelle ich in Abrede! Unwahrscheinlich ist heute nach wie vor nichts. Überall wo Menschen entscheiden, gibt es auch die gleiche Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen. Besonders momentan, wo dieses Thema die Medienwelt bestimmt, wird so manch einer sensibilisiert sein... ich schätze dass auch unter Juristen Unsicherheit besteht, und diese sich davor fürchten müssen, einen Missbrauch nicht beizeiten zu erkennen. Die Öffentlichkeit ist dahingehend gnadenlos.
In Deiner Ausführung fehlen ebenso das belastende Bildmaterial, so wie die Tonbandaufzeichnung des Mädchens, welche zumindest den Polizisten belasten.
Ich verstehe ehrlichgesagt nicht, worauf Du Dich hier beziehst. Wenn ich Deinen Eingangsbeitrag zugrundelege, weiß ich nur soviel.. das Mädchen bestreitet einen Missbrauch.
Etwas was bei den von Dir zitierten Prozess nicht vorhanden war steht im Unterschied zu dem Fall dann wohl doch zur Verfügung.
Ist das eine Annahme? Oder gibt es einen Beleg dafür? Welchen?
Coco.. so sehr ich Deine Haltung verstehen und nachvollziehen kann... aber denke mal.. nicht nur dem Mann würde man mit einer Fehleinschätzung einen Schaden zufügen.. auch dem Kind. Und zwar keinen unerheblichen. Ich würde mir von daher wünschen, dass wir Menschen uns erst dann ein Urteil erlauben, wenn die Fakten klar sind. Verurteilen wir einen Menschen zu unrecht, gehen wir morgen zur Tagesordnung über und vergessen das ganze recht schnell. Diese Option gibt es für den Vorverurteilten nicht. Und als Mutter bereitet es mir körperliche und seelische Schmerzen, wenn ich mir vorstelle, was das für diese Familie bedeuten kann.
LG
nicita
Huhu nicita,
zunächst einmal zu dem belasteten Polizeibeamten...
Belastet wird er durch ein Tonband, auf dem die Elfjährige den Übergriff durch den Beamten beschreibt. Weiterhinwurden bei der Hausdurchsuchung elektronische Datenträger und ausgedruckte Fotos gefunden, die ihn in eindeutigen Posen mit der Elfjährigen zeigen.
Das das Mädchen die Vorwürfe bestreitet wäre mir neu und ich habe davon auch nichts im Eingangsbeitrag entdecken können.
Solltest Du Dich auf diesen Satz beziehen
Beide bestreiten die Vorwürfe...
so sind mit der Aussage Kindspartner und Lebensgefährte gemeint.
Bild und Tonmaterial sind in diesem Falle also vorhanden und somit liegt für mich jedenfalls der Verdacht des Kindesmissbrauchs näher als in dem von DadPa zitierten Falle. Dort waren nur Spiele mit anatomischen Puppen Grundlage des Verfahrens und eine fixe Idee und zugegeben übereifrige Reaktion einer Mitarbeiterin Grundlage eines Verfahrens.
Kritisch hinterfragen würde für mich bedeuten, dass man in beide Richtungen kritisch hinterfragt. Es gibt 4 Bilder, die nun auch den Kindsvater belasten. Dieser argumentiert mit der Aussage „ wir hatten innerhalb der Familie schlicht ein normales Verhältnis zur Nacktheit“ was für mich nun allerdings die Frage aufstellt warum es dann eben nur die vier belastenden Bilder gibt und warum er diese Beschuldigung dann nicht mit weiteren Bildern widerlegt werden kann. Für mich gehört es dazu zu hinterfragen warum die vier Bilder gemacht wurden...
Wenn gnadenlos nun noch mehr braucht, dann würde wohl nur eine Anwesenheit bei aktiven Missbrauch als schlüssiger Beweis zählen. Anderes Schlüsse kann ich seinem aus seinem Posting nämlich nicht ziehen. Wenn es so leicht wäre, wie dargestellt, dann würde es sehr viel mehr Meldungen dieser Art geben und die Jugendämter hätten wohl sehr viel mehr zu tun
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Liebe Grüße
coco
;) [url=http://www.kaleidoskop-sky.info]SoS[/url] sUChSt Du nOcH oDEr LeBsT dU ScHOn ¿