Quelle: http://nachrichten.t-online.de/c/14/35/ ... 59706.htmlDas Bundesverfassungsgericht hat die heimliche Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt.
Onder bestimmte Bedingunga isch es also jetzt vom Bundesgerichtshof erlaubt, und zwar wenn
Was soll des heißa? Gefährdung existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen? .. also wenn i jetzt hier schreib "I gang jetzt mal mit der Tessi naus, die muss Wasserlassen.. isch des dann Grund genug? Also i moin wegen der Versorgungseinrichtunga.. also.. des Pipi geht ja dann ins Grundwasser, oder? Also i han d´gröschte Bedenka jetzt, hier no ebbes zu schreiba, was mi net verdächtig macht. Also i moin bloß... also i han jetzt Müh, ebbes zu schreiba, was ohverdächtig klenga könnt"tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen. Dazu zählen neben Leib, Leben und Freiheit der Bestand des Staates und die Gefährdung "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".
Ob die scho was wissa? Dass i jeden Tag mit der Tessi ... Da han i schon Angscht. I gang jetzt mal schnell zur Hilde num, on sag ihr, dass se dieses Pflänzle lieber wegdo soll, und nemmer in diesem komischa - wia hieß des no? - kannbis-Forum schreiba, des isch nämlich verbota, ond jetzt isch es ja erlaubt, zu spioniera!
Also.. passet guat auf!
Euer
Erna