Brutalität auf dem Schulhof
Moderator: Forenteam
Brutalität auf dem Schulhof
Solingen (RP) Eigentlich sollte es ein ganz normaler Abend werden: Mit Freunden treffen, abhängen, über Gott und die Welt quatschen. Und am Anfang lief auch alles wie immer. Die drei Mädels saßen auf einer Bank auf dem Hof der Hauptschule Central an jenem Abend des 4. August 2007, die Jungs spielten Fußball. Doch plötzlich kippte die Situation. Zwei Jungen gingen zu den Mädchen und verlangten Geld – mit Nachdruck. Einer griff sich eine Schülerin und drehte ihr den Arm auf den Rücken, während der andere die Taschen der Jeans des Mädchens nach Geld durchsuchte. Ein Euro soll die Beute gewesen sein.
Während sich die 14-Jährige auf dem Schulhof im Klammergriff des 15-Jährigen befand, hatten ihre beiden Freundinnen sich lieber aus dem Staub gemacht, auch wenn sie seine Drohung: „Soll ich euch vergewaltigen?“, nach eigenem Bekunden nicht ernst genommen hatten. Dennoch folgte der 15-Jährige den Schülerinnen und griff einer von ihnen mehrfach an die Brust.
Neben der Brutalität der Tat erschreckte das Gericht auch das Alter der Täter: Beide knapp 15 Jahre alt, also gerade strafmündig geworden. Während der Schüler, der die Taschen des Mädchens durchsuchte, mit einem einwöchigen Dauerarrest davonkam, schickte das Jugendschöffengericht den Haupttäter, der sich außerdem wegen diverser anderer Straftaten vom Einbruch über Körperverletzung bis zu räuberischer Erpressung verantworten musste, für zwei Jahre und drei Monate in Haft.
Brutal war der Junge kaum drei Wochen zuvor auch mit einem jungen Mann im Bärenloch umgegangen: Schläge mit Stöcken und Faustschläge ins Gesicht trafen das wehrlose Opfer. Als dann Anfang diesen Jahres zwei Einbrüche mit erheblicher Beute hinzukamen, wurde der inzwischen 15-Jährige in Untersuchungshaft geschickte.
In Paragraph 19 des Deutschen Strafgesetzbuches ist für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vorgeschrieben. Kinder unter 14 Jahren können nicht bestraft werden, werden sie straffällig, besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Richter eines Vormundschaftsgerichtes Maßnahmen außerhalb eines Strafverfahren anordnet. Zivilrechtliche Ansprüche können auch gegen Kinder geltend gemacht werden.
Für den Vorsitzenden Richter Joachim Schmitz-Knierim war das gestern kein Fall wie jeder andere. Selten habe er einen Angeklagten erlebt, der so jung und charakterlich und von der Erziehung her so verlottert sei, erklärte er, während der Staatsanwalt von „sozialem Autismus“ sprach. Aufgewachsen ist der Angeklagte mit einem zehn Jahre älteren Bruder. Mit beiden Jungen wurde die Mutter nicht fertig, sie kamen in Erziehungsmaßnahmen. „Ein Vermögen an Jugendhilfeleistungen“, so der Vorsitzende, sei in den Angeklagten erfolglos investiert worden. Bei der Jugendgerichtshilfe überlegt man dennoch, ihn für eine soziale Maßnahme im Ausland vorzuschlagen. Doch erst einmal schließen sich jetzt die Gefängnistüren hinter dem Schüler.
Endlich mal ein Richter mit Durchsetzungsvermögen !
Während sich die 14-Jährige auf dem Schulhof im Klammergriff des 15-Jährigen befand, hatten ihre beiden Freundinnen sich lieber aus dem Staub gemacht, auch wenn sie seine Drohung: „Soll ich euch vergewaltigen?“, nach eigenem Bekunden nicht ernst genommen hatten. Dennoch folgte der 15-Jährige den Schülerinnen und griff einer von ihnen mehrfach an die Brust.
Neben der Brutalität der Tat erschreckte das Gericht auch das Alter der Täter: Beide knapp 15 Jahre alt, also gerade strafmündig geworden. Während der Schüler, der die Taschen des Mädchens durchsuchte, mit einem einwöchigen Dauerarrest davonkam, schickte das Jugendschöffengericht den Haupttäter, der sich außerdem wegen diverser anderer Straftaten vom Einbruch über Körperverletzung bis zu räuberischer Erpressung verantworten musste, für zwei Jahre und drei Monate in Haft.
Brutal war der Junge kaum drei Wochen zuvor auch mit einem jungen Mann im Bärenloch umgegangen: Schläge mit Stöcken und Faustschläge ins Gesicht trafen das wehrlose Opfer. Als dann Anfang diesen Jahres zwei Einbrüche mit erheblicher Beute hinzukamen, wurde der inzwischen 15-Jährige in Untersuchungshaft geschickte.
In Paragraph 19 des Deutschen Strafgesetzbuches ist für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vorgeschrieben. Kinder unter 14 Jahren können nicht bestraft werden, werden sie straffällig, besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Richter eines Vormundschaftsgerichtes Maßnahmen außerhalb eines Strafverfahren anordnet. Zivilrechtliche Ansprüche können auch gegen Kinder geltend gemacht werden.
Für den Vorsitzenden Richter Joachim Schmitz-Knierim war das gestern kein Fall wie jeder andere. Selten habe er einen Angeklagten erlebt, der so jung und charakterlich und von der Erziehung her so verlottert sei, erklärte er, während der Staatsanwalt von „sozialem Autismus“ sprach. Aufgewachsen ist der Angeklagte mit einem zehn Jahre älteren Bruder. Mit beiden Jungen wurde die Mutter nicht fertig, sie kamen in Erziehungsmaßnahmen. „Ein Vermögen an Jugendhilfeleistungen“, so der Vorsitzende, sei in den Angeklagten erfolglos investiert worden. Bei der Jugendgerichtshilfe überlegt man dennoch, ihn für eine soziale Maßnahme im Ausland vorzuschlagen. Doch erst einmal schließen sich jetzt die Gefängnistüren hinter dem Schüler.
Endlich mal ein Richter mit Durchsetzungsvermögen !
Als Gott mit dem Affen unzufrieden war , schuf er den Menschen .
Anschließend unternahm er keine weiteren Versuche . Er sah ein , daß es keinen Sinn hatte
Anschließend unternahm er keine weiteren Versuche . Er sah ein , daß es keinen Sinn hatte
Re: Brutalität auf dem Schulhof
Hallo Beelzebub !Beelzebub hat geschrieben:Solingen (RP) Eigentlich sollte es ein ganz normaler Abend werden: Mit Freunden treffen, abhängen, über Gott und die Welt quatschen. Und am Anfang lief auch alles wie immer. Die drei Mädels saßen auf einer Bank auf dem Hof der Hauptschule Central an jenem Abend des 4. August 2007, die Jungs spielten Fußball. Doch plötzlich kippte die Situation. Zwei Jungen gingen zu den Mädchen und verlangten Geld – mit Nachdruck. Einer griff sich eine Schülerin und drehte ihr den Arm auf den Rücken, während der andere die Taschen der Jeans des Mädchens nach Geld durchsuchte. Ein Euro soll die Beute gewesen sein.
Während sich die 14-Jährige auf dem Schulhof im Klammergriff des 15-Jährigen befand, hatten ihre beiden Freundinnen sich lieber aus dem Staub gemacht, auch wenn sie seine Drohung: „Soll ich euch vergewaltigen?“, nach eigenem Bekunden nicht ernst genommen hatten. Dennoch folgte der 15-Jährige den Schülerinnen und griff einer von ihnen mehrfach an die Brust.
Neben der Brutalität der Tat erschreckte das Gericht auch das Alter der Täter: Beide knapp 15 Jahre alt, also gerade strafmündig geworden. Während der Schüler, der die Taschen des Mädchens durchsuchte, mit einem einwöchigen Dauerarrest davonkam, schickte das Jugendschöffengericht den Haupttäter, der sich außerdem wegen diverser anderer Straftaten vom Einbruch über Körperverletzung bis zu räuberischer Erpressung verantworten musste, für zwei Jahre und drei Monate in Haft.
Brutal war der Junge kaum drei Wochen zuvor auch mit einem jungen Mann im Bärenloch umgegangen: Schläge mit Stöcken und Faustschläge ins Gesicht trafen das wehrlose Opfer. Als dann Anfang diesen Jahres zwei Einbrüche mit erheblicher Beute hinzukamen, wurde der inzwischen 15-Jährige in Untersuchungshaft geschickte.
In Paragraph 19 des Deutschen Strafgesetzbuches ist für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vorgeschrieben. Kinder unter 14 Jahren können nicht bestraft werden, werden sie straffällig, besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Richter eines Vormundschaftsgerichtes Maßnahmen außerhalb eines Strafverfahren anordnet. Zivilrechtliche Ansprüche können auch gegen Kinder geltend gemacht werden.
Für den Vorsitzenden Richter Joachim Schmitz-Knierim war das gestern kein Fall wie jeder andere. Selten habe er einen Angeklagten erlebt, der so jung und charakterlich und von der Erziehung her so verlottert sei, erklärte er, während der Staatsanwalt von „sozialem Autismus“ sprach. Aufgewachsen ist der Angeklagte mit einem zehn Jahre älteren Bruder. Mit beiden Jungen wurde die Mutter nicht fertig, sie kamen in Erziehungsmaßnahmen. „Ein Vermögen an Jugendhilfeleistungen“, so der Vorsitzende, sei in den Angeklagten erfolglos investiert worden. Bei der Jugendgerichtshilfe überlegt man dennoch, ihn für eine soziale Maßnahme im Ausland vorzuschlagen. Doch erst einmal schließen sich jetzt die Gefängnistüren hinter dem Schüler.
Endlich mal ein Richter mit Durchsetzungsvermögen !
Ist richtig , dass gegen diese angehenden Verbrecher schwere Strafen ausgesprochen wurden. Was passiert aber nach Verbüßung der Strafe ? Nichts !
Hatte damals im Osten auch so einen Jugendlichen in meine Abteilung zwecks Erziehung bekommen. Wir konnten dort durch die gestellten beruflichen Aufgaben und Anforderungen seine Interesse wecken. Er machte seinen Elektriker nach und wurde ein ausgezeichneter Elektriker ohne jegliche weitere Probleme !
Manches war im Osten doch nicht so übel !!
Auch die Ruhe ist ein Teil des Lebens
Re: Feuer!
Hallo nicitanicita hat geschrieben:
Pack das doch gleich in Deine Signatur, dann brauchst Du es nicht jedesmal tippen
Das könnte dann so aussehen:
Auch die Ruhe ist ein Teil des Lebens -Manches war im Osten doch nicht so übel !!
LG
nicita
Mach ich nicht!! Sonst glaube ich selbst am Ende noch daran, dass alles im Osten gut war !! Nerven tue ich leider immer . Irgendwann in 27 Jahren wird aber Ruhe sein !! Versprochen!!
Auch die Ruhe ist ein Teil des Lebens
Re: Feuer!
"Manches war im Osten doch nicht so übel" ist m.E. kein verkehrter Satz.feuerxxw hat geschrieben: Hallo nicita
Mach ich nicht!! Sonst glaube ich selbst am Ende noch daran, dass alles im Osten gut war !! Nerven tue ich leider immer . Irgendwann in 27 Jahren wird aber Ruhe sein !! Versprochen!!
Und wieso glaubst Du, dass Du nervst?
Gruß
gnadenlos
Danke gnadenlos,
sicher wirst du dich fragen, warum ich nach der Quelle frage?!
Ich hatte da einen Verdacht!
Zitat aus deinem Link:
Mit beiden Jungen wurde die Mutter nicht fertig, sie kamen in Erziehungsmaßnahmen. „Ein Vermögen an Jugendhilfeleistungen“, so der Vorsitzende, sei in den Angeklagten erfolglos investiert worden. Bei der Jugendgerichtshilfe überlegt man dennoch, ihn für eine soziale Maßnahme im Ausland vorzuschlagen. Doch erst einmal schließen sich jetzt die Gefängnistüren hinter dem Schüler.
Hä? Ein deutscher Verbrecher (der noch Schüler ist) soll eine soziale """"Maßnahme"""""im Ausland ableisten?
Oder könnte es sein, daß es sich um einen ausländischen Mitbürger handelt?
Im Ernst: Ich frage mich warum die Nationalität so wehement verschwiegen wird?!
Gruß Sonnerl
sicher wirst du dich fragen, warum ich nach der Quelle frage?!
Ich hatte da einen Verdacht!
Zitat aus deinem Link:
Mit beiden Jungen wurde die Mutter nicht fertig, sie kamen in Erziehungsmaßnahmen. „Ein Vermögen an Jugendhilfeleistungen“, so der Vorsitzende, sei in den Angeklagten erfolglos investiert worden. Bei der Jugendgerichtshilfe überlegt man dennoch, ihn für eine soziale Maßnahme im Ausland vorzuschlagen. Doch erst einmal schließen sich jetzt die Gefängnistüren hinter dem Schüler.
Hä? Ein deutscher Verbrecher (der noch Schüler ist) soll eine soziale """"Maßnahme"""""im Ausland ableisten?
Oder könnte es sein, daß es sich um einen ausländischen Mitbürger handelt?
Im Ernst: Ich frage mich warum die Nationalität so wehement verschwiegen wird?!
Gruß Sonnerl
Nein.Sonnerl hat geschrieben:Danke gnadenlos,
sicher wirst du dich fragen, warum ich nach der Quelle frage?!
Ich weiß nicht, was Du unter "Soziale Maßnahme" im Ausland verstehst. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Jugendlicher mit sozialen Defiziten ins Ausland geschickt wird.Sonnerl hat geschrieben: Hä? Ein deutscher Verbrecher (der noch Schüler ist) soll eine soziale """"Maßnahme"""""im Ausland ableisten?
Oder ein "Nationaldeutscher"?Sonnerl hat geschrieben: Oder könnte es sein, daß es sich um einen ausländischen Mitbürger handelt?
Es wäre auch nicht das erste Mal, dass ein deutscher Jugendlicher mit sozialen Defiziten ins Ausland geschickt wird.
Vielleicht, weil sie im konkreten Fall keine Rolle spielt?Sonnerl hat geschrieben: Im Ernst: Ich frage mich warum die Nationalität so wehement verschwiegen wird?!
Gruß
gnadenlos
Hallo!gnadenlos hat geschrieben:Nein.Sonnerl hat geschrieben:Danke gnadenlos,
sicher wirst du dich fragen, warum ich nach der Quelle frage?!
Ich weiß nicht, was Du unter "Soziale Maßnahme" im Ausland verstehst. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Jugendlicher mit sozialen Defiziten ins Ausland geschickt wird.Sonnerl hat geschrieben: Hä? Ein deutscher Verbrecher (der noch Schüler ist) soll eine soziale """"Maßnahme"""""im Ausland ableisten?
Oder ein "Nationaldeutscher"?Sonnerl hat geschrieben: Oder könnte es sein, daß es sich um einen ausländischen Mitbürger handelt?
Es wäre auch nicht das erste Mal, dass ein deutscher Jugendlicher mit sozialen Defiziten ins Ausland geschickt wird.
Vielleicht, weil sie im konkreten Fall keine Rolle spielt?Sonnerl hat geschrieben: Im Ernst: Ich frage mich warum die Nationalität so wehement verschwiegen wird?!
Gruß
gnadenlos
"Erlebnispädagogik" spiegelt nur die absolute Hilflosigkeit der Verantwortlichen wieder. Verprügel 3 alte Omas in der Fußgängerzone, deale ein wenig vor einem Kindergarten und du hast das Ticket in die Karibik im Rucksack.
Gruß Carla
Moin Carla,Carla hat geschrieben:
Hallo!
"Erlebnispädagogik" spiegelt nur die absolute Hilflosigkeit der Verantwortlichen wieder. Verprügel 3 alte Omas in der Fußgängerzone, deale ein wenig vor einem Kindergarten und du hast das Ticket in die Karibik im Rucksack.
Gruß Carla
ich befürworte diese Art der Sozialpädagogik keinesfalls
Gruß
gnadenlos
da fällt mir doch glatt ein Lied Johanna von Koczian,´s ein: "Ein bischen Steinbruch ist doch nicht so schlimm, sagt mein...(Volk)."gnadenlos hat geschrieben:Moin Carla,Carla hat geschrieben:
Hallo!
"Erlebnispädagogik" spiegelt nur die absolute Hilflosigkeit der Verantwortlichen wieder. Verprügel 3 alte Omas in der Fußgängerzone, deale ein wenig vor einem Kindergarten und du hast das Ticket in die Karibik im Rucksack.
Gruß Carla
ich befürworte diese Art der Sozialpädagogik keinesfalls
Gruß
gnadenlos
Gruß Carla