Döner-Werfen ist keine Beleidigung
Gute Nachrichten für alle unzufriedenen Schnellimbiss-Kunden: Mit einem angebissenen Döner zu werfen, erfüllt nicht den Tatbestand der Beleidigung. Das hat nun das Münchner Amtsgericht entschieden.
Spiegel
***
Der Verkäufer könnte ggf. mit einer Kelle Frittierfett antworten. Wäre zumindest meine Reaktion.
Carla
königlich-bayerisches Amtsgericht
Moderator: Forenteam
königlich-bayerisches Amtsgericht
Der Opportunist bückt sich sogar beim Fallen