Fahrlässig

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obi11
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Fahrlässig

Beitrag von obi11 » 18.08.2008, 17:50

Ich würd das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnen, jemanden mit der Alkoholkonzentration noch weiter in der Gegend herumlaufen zu lassen…
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html

Sonnerl
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Re: Fahrlässig

Beitrag von Sonnerl » 18.08.2008, 19:39

obi11 hat geschrieben:Ich würd das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnen, jemanden mit der Alkoholkonzentration noch weiter in der Gegend herumlaufen zu lassen…
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html
Hai Obi,

da mach dir mal keine Sorgen! Wer mit 6,95 Promille noch lebt, keine Ausfallerscheinungen hat, nicht Auto oder Rad fährt ist keine Gefahr für die Gesellschaft.
Das ist ein Vollblutalki und wartet auf den Tod und braucht Hilfe, die er nicht bekommt.

Gruß Sonnerl

gnadenlos
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Beitrag von gnadenlos » 18.08.2008, 19:53

Jo eben, wenn er keine Ausfallerscheinungen hat (und ganz offenbar sogar noch Aufnahmefähig ist), kann man nichts gegen seinen Willen unternehmen. Absoluter Suffprofi. :)

Gruß
gnadenlos

PS: Ausfallerscheinungen hat er vermutlich erst, wenn er unter die Drei-Promille-Grenze kommt.

nicita
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Trotzdem ist es verantwortungslos, den Mann ziehen zu lassen

Beitrag von nicita » 18.08.2008, 20:18

Ist aus meiner Sicht ein Unding, den Mann ziehen zu lassen! Auch wenn er nicht fährt, stellt ein derart betrunkener Mensch für sich und andere eine Gefahr dar.. dafür ist - wie ich meine - die Polizei da, oder? Man stelle sich vor, der Mann läuft auf die Straße, ein Fahrzeuglenker weicht aus, knallt gegen einen Baum und ist tot, nur um mal ein Beispiel zu nennen. Ich finde das in höchstem Maße verantwortungslos, und alles andere als witzig, sorry!

LG
nicita

gnadenlos
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Re: Trotzdem ist es verantwortungslos, den Mann ziehen zu la

Beitrag von gnadenlos » 18.08.2008, 20:45

nicita hat geschrieben:Ist aus meiner Sicht ein Unding, den Mann ziehen zu lassen! Auch wenn er nicht fährt, stellt ein derart betrunkener Mensch für sich und andere eine Gefahr dar.. dafür ist - wie ich meine - die Polizei da, oder? Man stelle sich vor, der Mann läuft auf die Straße, ein Fahrzeuglenker weicht aus, knallt gegen einen Baum und ist tot, nur um mal ein Beispiel zu nennen. Ich finde das in höchstem Maße verantwortungslos, und alles andere als witzig, sorry!

LG
nicita
Deine Ansicht ist absolut verständlich. Aber das Gesetz stellt hier ganz bewusst Hürden auf. Jemand mit sechs Promille im Blut kann u.U. (wie im vorliegenden Fall) noch aufnahme- und gehfähiger sein, als ein chronisch Kranker. Allein der Promillewert rechtfertigt keine Sicherungsverwahrung. Auch "Suff" alleine gefährdet nicht akut das eigene oder anderer Leben. Sonst müsste bspw. jeder - ausnahmslos jeder - Angesäuselte auf der Straße eingefangen werden.

Gruß
gnadenlos

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Also manch einer wäre tot

Beitrag von nicita » 18.08.2008, 20:54

mit solch einer Konzentration Alkohol im Blut.. das mindeste aus meiner Sicht wäre gewesen, diesen Mann nach Hause zu fahren. Ist und bleibt für mich nicht nachvollziehbar.

War nicht mal so ein Fall, wo einem betrunkenem jungen Mann eben dies widerfahren ist, und er dann zu Tode kam? Ich entsinne mich dunkel, noch nicht allzu lange her sowas der Presse entnommen zu haben. Hinterher sind alle schlauer :)

LG
nicita

gnadenlos
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Re: Also manch einer wäre tot

Beitrag von gnadenlos » 18.08.2008, 21:07

nicita hat geschrieben:mit solch einer Konzentration Alkohol im Blut.. das mindeste aus meiner Sicht wäre gewesen, diesen Mann nach Hause zu fahren. Ist und bleibt für mich nicht nachvollziehbar.

War nicht mal so ein Fall, wo einem betrunkenem jungen Mann eben dies widerfahren ist, und er dann zu Tode kam? Ich entsinne mich dunkel, noch nicht allzu lange her sowas der Presse entnommen zu haben. Hinterher sind alle schlauer :)

LG
nicita
Ja sicher. Es kann alles Mögliche passieren. Und hinterher gibt es immer das berühmte Wenn-Aber-Hätte. Aber die Polizei ist kein Hotel und kein Taxiunternehmen. Und Hellseher sind sie schon gar nicht. Wie gesagt, der Gesetzgeber gibt eine klare Und-Regelung vor. Also Alkoholeinfluss und ... Fehlt das konkrete und belegbare Und, gibt es keine Handhabe. Im Gegenteil. Eine gut gemeinte, aber vom Gesetzgeber nicht gedeckte Handlung kann der Polizei zum Nachteil ausgelegt werden. Dann ist das Geschrei auch wieder groß. Befriedigend ist eine solche Situation auch für die Polizei nicht.

Gruß
gnadenlos

Knurro_Knurreck
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Re: Fahrlässig

Beitrag von Knurro_Knurreck » 18.08.2008, 21:32

obi11 hat geschrieben:Ich würd das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnen, jemanden mit der Alkoholkonzentration noch weiter in der Gegend herumlaufen zu lassen…
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html
Die Exekutive kann nur eingreifen, wenn sie dafür eine gesetzliche Handhabe hat. Das war hier nicht der Fall.

MfG Knurro

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obi11
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Beitrag von obi11 » 19.08.2008, 08:25

Ich denke es dürfte bekant sein ab welcher Alkoholkonzentration eine akute Gefährdung für den betreffenden besteht. Eine Gefährdung, die er selbst nicht beurteilen kann aufgrund seines vernebelten Hirns.
Ferner meine ich das ein Wachtmeister nicht über ausreichend medizinisches Wissen verfügt um alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wirklich zuverlässig erkennen zu können.
Ich bin nach wie vor der Meinung das der Mann zum ausnüchtern unter medizinisch Aufsicht hätte gestellt werden müssen

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