Fahrlässig
Moderator: Forenteam
Fahrlässig
Ich würd das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnen, jemanden mit der Alkoholkonzentration noch weiter in der Gegend herumlaufen zu lassen…
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html
Re: Fahrlässig
Hai Obi,obi11 hat geschrieben:Ich würd das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnen, jemanden mit der Alkoholkonzentration noch weiter in der Gegend herumlaufen zu lassen…
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html
da mach dir mal keine Sorgen! Wer mit 6,95 Promille noch lebt, keine Ausfallerscheinungen hat, nicht Auto oder Rad fährt ist keine Gefahr für die Gesellschaft.
Das ist ein Vollblutalki und wartet auf den Tod und braucht Hilfe, die er nicht bekommt.
Gruß Sonnerl
Trotzdem ist es verantwortungslos, den Mann ziehen zu lassen
Ist aus meiner Sicht ein Unding, den Mann ziehen zu lassen! Auch wenn er nicht fährt, stellt ein derart betrunkener Mensch für sich und andere eine Gefahr dar.. dafür ist - wie ich meine - die Polizei da, oder? Man stelle sich vor, der Mann läuft auf die Straße, ein Fahrzeuglenker weicht aus, knallt gegen einen Baum und ist tot, nur um mal ein Beispiel zu nennen. Ich finde das in höchstem Maße verantwortungslos, und alles andere als witzig, sorry!
LG
nicita
LG
nicita
Re: Trotzdem ist es verantwortungslos, den Mann ziehen zu la
Deine Ansicht ist absolut verständlich. Aber das Gesetz stellt hier ganz bewusst Hürden auf. Jemand mit sechs Promille im Blut kann u.U. (wie im vorliegenden Fall) noch aufnahme- und gehfähiger sein, als ein chronisch Kranker. Allein der Promillewert rechtfertigt keine Sicherungsverwahrung. Auch "Suff" alleine gefährdet nicht akut das eigene oder anderer Leben. Sonst müsste bspw. jeder - ausnahmslos jeder - Angesäuselte auf der Straße eingefangen werden.nicita hat geschrieben:Ist aus meiner Sicht ein Unding, den Mann ziehen zu lassen! Auch wenn er nicht fährt, stellt ein derart betrunkener Mensch für sich und andere eine Gefahr dar.. dafür ist - wie ich meine - die Polizei da, oder? Man stelle sich vor, der Mann läuft auf die Straße, ein Fahrzeuglenker weicht aus, knallt gegen einen Baum und ist tot, nur um mal ein Beispiel zu nennen. Ich finde das in höchstem Maße verantwortungslos, und alles andere als witzig, sorry!
LG
nicita
Gruß
gnadenlos
Also manch einer wäre tot
mit solch einer Konzentration Alkohol im Blut.. das mindeste aus meiner Sicht wäre gewesen, diesen Mann nach Hause zu fahren. Ist und bleibt für mich nicht nachvollziehbar.
War nicht mal so ein Fall, wo einem betrunkenem jungen Mann eben dies widerfahren ist, und er dann zu Tode kam? Ich entsinne mich dunkel, noch nicht allzu lange her sowas der Presse entnommen zu haben. Hinterher sind alle schlauer
LG
nicita
War nicht mal so ein Fall, wo einem betrunkenem jungen Mann eben dies widerfahren ist, und er dann zu Tode kam? Ich entsinne mich dunkel, noch nicht allzu lange her sowas der Presse entnommen zu haben. Hinterher sind alle schlauer
LG
nicita
Re: Also manch einer wäre tot
Ja sicher. Es kann alles Mögliche passieren. Und hinterher gibt es immer das berühmte Wenn-Aber-Hätte. Aber die Polizei ist kein Hotel und kein Taxiunternehmen. Und Hellseher sind sie schon gar nicht. Wie gesagt, der Gesetzgeber gibt eine klare Und-Regelung vor. Also Alkoholeinfluss und ... Fehlt das konkrete und belegbare Und, gibt es keine Handhabe. Im Gegenteil. Eine gut gemeinte, aber vom Gesetzgeber nicht gedeckte Handlung kann der Polizei zum Nachteil ausgelegt werden. Dann ist das Geschrei auch wieder groß. Befriedigend ist eine solche Situation auch für die Polizei nicht.nicita hat geschrieben:mit solch einer Konzentration Alkohol im Blut.. das mindeste aus meiner Sicht wäre gewesen, diesen Mann nach Hause zu fahren. Ist und bleibt für mich nicht nachvollziehbar.
War nicht mal so ein Fall, wo einem betrunkenem jungen Mann eben dies widerfahren ist, und er dann zu Tode kam? Ich entsinne mich dunkel, noch nicht allzu lange her sowas der Presse entnommen zu haben. Hinterher sind alle schlauer
LG
nicita
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gnadenlos
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Re: Fahrlässig
Die Exekutive kann nur eingreifen, wenn sie dafür eine gesetzliche Handhabe hat. Das war hier nicht der Fall.obi11 hat geschrieben:Ich würd das Verhalten der Polizisten als fahrlässig bezeichnen, jemanden mit der Alkoholkonzentration noch weiter in der Gegend herumlaufen zu lassen…
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,572816,00.html
MfG Knurro
Ich denke es dürfte bekant sein ab welcher Alkoholkonzentration eine akute Gefährdung für den betreffenden besteht. Eine Gefährdung, die er selbst nicht beurteilen kann aufgrund seines vernebelten Hirns.
Ferner meine ich das ein Wachtmeister nicht über ausreichend medizinisches Wissen verfügt um alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wirklich zuverlässig erkennen zu können.
Ich bin nach wie vor der Meinung das der Mann zum ausnüchtern unter medizinisch Aufsicht hätte gestellt werden müssen
Ferner meine ich das ein Wachtmeister nicht über ausreichend medizinisches Wissen verfügt um alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wirklich zuverlässig erkennen zu können.
Ich bin nach wie vor der Meinung das der Mann zum ausnüchtern unter medizinisch Aufsicht hätte gestellt werden müssen