Billigflieger ohne Flugzeug

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obi11
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Beitrag von obi11 » 15.08.2008, 00:59

Nunja, bei Deinem Mercedesbeispiel ist klar Mercedes Vertragspartner der Ford AG und Mercedes verkauft nichtmal als Vermittler sondern als eigenständiger Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten ein Fahrzeug.
Die Gewährleistungsansprüche bleiben davon sicher unberührt, da nicht Personen sondern gegenstandsgebuden.
Nun greift aber im Falle einer Rückrufaktion eben nicitas Argumentation. Ford wird Mercedes als Käufer des betroffenen Fahrzeuges anschreiben, weil eben als Käufer Mercedes undter der Fahrgestellnummer geführt wird.
Nun setzen wir voraus das MErcedes seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und weder die Ford AG über den Verkauf des Fahrzeuges noch seinen Kunden über die Rückrufaktion, die sein Fahrzeug betrifft informiert.
Der Fall der Fälle tritt ein und das Fahrzeug verunfallt aufgrund des Defektes, der durch die Rückrufaktion hätte beseitigt werden können. Unfall mit Todesfolge...
Rechtlich hat die Ford AG ihrerseits alles getan um den Schaden abzuwenden, während Mercedes, in diesem Fall als Vermittler seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und Informationen schlicht hat in der Rundablage verschwinden lassen.
Ich glaub der Richterspruch wäre in diesem Fall klar und nichts anderes hat nicita mit ihren Einwänden auch deutlich machen wollen, das der Vermittler augenscheinlich seiner Verpflichtung gegenüber seinen Kunden nicht nachgekommen ist. Jetzt an Ryanair heranzutreten halte ich persönlich für falsch, wenngleich Ryanair selbstredend an dem Verkauf der Tickets auch verdient hat

nicita
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Also Obi, Dein Erklärungsversuch in allen Ehren,

Beitrag von nicita » 15.08.2008, 07:54

aber auch der Käufer/Fahrer des Fahrzeugs wird benachrichtigt. Dabei geht der Hersteller über die Zulassungen. Hatte ich selbst mal, als ich einen Gebrauchtwagen fuhr.

Mit einem ganz absurden - wie auch dieser Fall einer ist - Beispiel lässt sich das verdeutlichen. Ich kaufe eine Dienstleistung der Telekom, mit der ich nicht zufrieden bin. Anstatt mich mit meiner Reklamation aber an diese - nämlich meinen Vertragspartner zu wenden - melde ich mich bei der Deutschen Post. Ungefähr so ist das. Ich bin Kunde der Telekom, nicht der Post. Ich wäre nur Kunde der Post, wenn die Telekom in deren Namen Dienstleistungen verkaufen würde. Dies geht aber nicht unathorisiert.

Was die Drittanbieter da machen nennt sich Screenscraping, wobei einfach fremde Webseiten-Inhalte in die eigenen einverleibt werden. Anders als das Screenscraping der Preisvergleichsseiten, die durch die Klicks usw. verdienen, werden im Falle Ryanair sogar diese auf deren Seiten angebotenen Dienstleistungen, nämlich Flüge, mit einem Aufschlag belegt und in eigenem Namen weiter verkauft. Das kann in keinem Falle im Sinne der Kunden sein. Im Übrigen kündigt Ryanair die Ungültigkeit beizeiten an.

Man kann es drehen und wenden, wie man möchte. Selbst wenn die von Ryanair ergriffenen Maßnahmen sehr radikal sind. Möglicherweise hätte Ryanair dies ja sogar weiter geduldet, wenn es nicht zu derartigen Problemen geführt hätte wie in der Vergangenheit.

LG und einen schönen Tag allerseits ;)

nicita

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obi11
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Beitrag von obi11 » 15.08.2008, 08:43

Käufer ist primär Mercedes und das Fahrzeug muss nicht in Deutschland verkauft worden sein...ferner muss das Fahrzeug auch nicht sofort zugelassen worden sein... Schon ist der Halter über die deutschen Zulassungsstellen nicht mehr ermittelbar...
Kommt auf die schwere des Mangels an ob eine aktive Kundenbenachrichtigung der Hersteller erfolgt oder nicht :wink:

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obi11
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P.S.

Beitrag von obi11 » 15.08.2008, 08:55

Programme wie das hier eingesetzte Bot-Trap erschweren das Screenscraping erheblich ;)

gnadenlos
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Beitrag von gnadenlos » 15.08.2008, 13:51

obi11 hat geschrieben:Käufer ist primär Mercedes und das Fahrzeug muss nicht in Deutschland verkauft worden sein...ferner muss das Fahrzeug auch nicht sofort zugelassen worden sein... Schon ist der Halter über die deutschen Zulassungsstellen nicht mehr ermittelbar...
Kommt auf die schwere des Mangels an ob eine aktive Kundenbenachrichtigung der Hersteller erfolgt oder nicht :wink:
obili, das war doch nur ein Beispiel. Dass man weder das Auto- noch das Versicherungsbeispiel u.ä. 1:1 umlegen kann, ist - schon wegen vorhandener und darauf abgestimmter gesetzlicher Regelungen - klar. ;)

Gruß
gnadenlos

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Re: Also Obi, Dein Erklärungsversuch in allen Ehren,

Beitrag von gnadenlos » 15.08.2008, 13:57

nicita hat geschrieben: Man kann es drehen und wenden, wie man möchte. Selbst wenn die von Ryanair ergriffenen Maßnahmen sehr radikal sind. Möglicherweise hätte Ryanair dies ja sogar weiter geduldet, wenn es nicht zu derartigen Problemen geführt hätte wie in der Vergangenheit.

LG und einen schönen Tag allerseits ;)

nicita
Ja, das ist es ja. Eine recht radikale Maßnahme zu Lasten der Kunden - offensichtlich ohne eine rechtliche Grundlage abzuwarten. Bei allem Verständnis für das Problem, eben nicht die korrekte Art.

In der Branche munkelt man darüber, dass diese Radikalmaßnahme einen anderen Hintergrund haben könnte. Sämtliche Billigflieger seien im Moment sehr stark angeschlagen, u.a. wegen der hohen Ölpreise. Da sei es in manchen Fällen wirtschaftlicher, die Flüge - egal wie - zu reduzieren und Flieger am Boden zu lassen ...

Gruß
gnadenlos

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Bruchlandung und Notlandung

Beitrag von gnadenlos » 26.08.2008, 16:04

Die erste Bruchlandung in Sachen Ticket-Stornierung erlebte Ryanair vor dem Frankfurter Landgericht. Die Begründung von Ryanair war aber auch zu lustig (nach dem sie selbst erst im Februar d.J. ihre Website wg. Verstoßes gegen die Verbraucherschutzrichtlinien für drei Tage vom Netz nehmen durfte).

Am Montagabend musste eine Ryanair-Maschine in Limoges (Frankreich) eine Notlandung hinlegen. 16 Verletzte.

Sieht im Moment nicht nach einer Glücksphase aus.

Gruß
gnadenlos

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