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nicita
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von nicita » 06.11.2008, 18:45
Für den Staat wird es erheblich schwieriger, auf gespeicherte Telefonverbindungsdaten zuzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Donnerstag in Karlsruhe einen Beschluss, der den Zugriff durch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abwehrdienst und Polizeibehörden in Bayern und Thüringen beschränkt. Gegner des Gesetzes erwarten nun, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung bundesweit kippt.
Und weiter:
http://nachrichten.t-online.de/c/16/77/ ... 73884.html
Erfreulich, wenn auch noch nicht zufriedenstellend. Allerdings wird 2009 dazu der Würfel fallen. Nach allem was ich so lesen konnte, wird wohl davon ausgegangen, dass das ganze Gesetz dann gekippt wird. Schauen wir mal was kommt
LG
nicita
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Knurro_Knurreck
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Beitrag
von Knurro_Knurreck » 06.11.2008, 19:09
nicita hat geschrieben: Nach allem was ich so lesen konnte, wird wohl davon ausgegangen, dass das ganze Gesetz dann gekippt wird. Schauen wir mal was kommt
Angesichts des bekannten Herumeierns des BVG erwarte ich, dass in dem Urteil dasselbe drinsteht wie in der einstweiligen Anordnung. Dass das Gesetz vollständig gekippt wird, kann ich mir nicht vorstellen. Es wäre auch schwer vermittelbar, wenn 8 Leute ein im gewählten Parlament beschlossenes Gesetz kippen würden (obwohl das ginge). Das Verfassungsgericht sollte auch nicht so eine Art Obergesetzgeber sein; das will es wohl auch nicht und daher kommt vermutlich die Herumeierei.
LG Knurro