Hallo gnadenlosStark vereinfachtes Beispiel:
Leistung X wird mit 5 Punkten bewertet. 1 Punkt zu dieser Leistung hat im Moment einen Wert von 5 EUR.
Arzt A erbringt diese Leistung 10 Mal, Arzt B 100 Mal. Das Mittel liegt also bei 55. Folglich bekommt Arzt B die 100 Mal erbrachte Leistung nur 55 Mal bezahlt.
Nach dem momentanen Stand bekommen beide Ärzte für die "abrechnungsfähige" Leistung 25 EUR. Arzt A insgesamt 250 EUR, Arzt B 1.375 EUR. Die restlichen 1.125 EUR gibt es nicht.
Sie sind in der Vergleichsregion aber nicht die einzigen Ärzte ihres Faches. Insgesamt wurde die Leistung X so oft erbracht, dass aufgrund der Deckelung der Punktwert von 5 EUR nicht gehalten werden kann. Der Kostenträger senkt den Punktwert im nachhinein (gerne ein Jahr rückwirkend) auf 4 EUR.
Arzt A bekommt bei seiner nächsten Abrechnung 50 EUR abgezogen, Arzt B 275 EUR (für Leistungen, die vielleicht bereits vor einem Jahr erbracht und bezahlt wurden).
Gruß
gnadenlos
Wir haben in unseren Ort drei Hausärzte, mit annähernd gleicher Aufgabenstellung. Nun hat ständig ein Arzt im Wechsel seine Praxis fast 14 Tage geschlossen. Nun bleiben ja die Patienten in dieser Zeit nicht alle gesund, sondern ein Teil von ihnen sucht eben die zwei Vertretungspraxen dann auf. Die Auswirkungen davon sind ständig überfüllte Vertretungs-Arztpraxen, mit dementsprechenden langen Wartezeiten.
Worin liegt aber der wirkliche Sinn die Praxen ständig zu schließen, wenn die Patienten von anderen Praxen auch wieder zusätzlich dann von den Vertretungs- Ärzten behandelt werden müssen? Diese Behandlungsleistungen fallen doch nicht unter den Tisch, sondern werden doch Ende auch von den Kassen an die Vertretungsärzte bezahlt?
Eins kann ich euch wirklich sagen. Eurer Krankensystem ist 10 X so krank, wie das aus der einstigen......) !!!!!
Grüßchen!