Ich grüble die ganze Zeit darüber, wieso es eines Ehegatten-Zuschlags im öffentlichen Dienst bedarf.
Kann mir das mal jemand erklären?
LG
nicita
Ehegatten-Zuschlag im öffentlichen Dienst
Moderator: Forenteam
Hallo nicita,
die Bezüge sollen einen Lebensunterhalt ermöglichen, der der Bedeutung des übertragenen Amtes angemessenen ist. Der Familienstand ist ein Bemessungskriterium für die Kosten eines angemessenen Lebensunterhalts. Dementsprechend erhalten Beamte zusätzlich zum Grundgehalt einen Familienzuschlag, der aus einem Verheiratetenzuschlag und einem Kinderanteil besteht.
Dieses findet auch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes Anwendung.
Liebe Grüße
coco
die Bezüge sollen einen Lebensunterhalt ermöglichen, der der Bedeutung des übertragenen Amtes angemessenen ist. Der Familienstand ist ein Bemessungskriterium für die Kosten eines angemessenen Lebensunterhalts. Dementsprechend erhalten Beamte zusätzlich zum Grundgehalt einen Familienzuschlag, der aus einem Verheiratetenzuschlag und einem Kinderanteil besteht.
Dieses findet auch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes Anwendung.
Liebe Grüße
coco
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Ich glaube nicht. Es ist eher ein Relikt aus den Zeiten, wo man aus dem vermeintlich Vollen schöpfen konnte. Der Ortszuschlag war ursprünglich dazu gedacht, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen auszugleichen. Dass man den an den Familienstand und die Kinderzahl koppelte, war mehr als blöd. Der gesamte Zulagendschungel gehört m.E. kräftig reformiert.obi11 hat geschrieben:Weil das noch aus Kaisers Zeiten stammt?
Damals gabs wenig doppelverdiener und Frau Paul wollte sicher auch was essen
Gruß
gnadenlos