Da ich keine Bild kaufe, geschweige lese ist mir nicht bekannt ob im Bericht weiter behauptet wird das gegen das Grundgesetz durch den Richterspruch verstoßen wird.
Nirgendwo im Koran steht ein Gebetsplan, der feste Zeiten zwingend vorschreibt, auc die Ausschließlichkeit und Ansprüche auf spezielle Gebetsräume sind nicht vermerkt.
Genau darum ging es und wenn wir von ernsthaft betriebenen Journalismus hätten reden wollen, dann hätte die Bild gnadenlos die schwache Argumentation des "Klägers" auf einen eigenen Gebetsraum demontiert. Hier ging es nicht um den Glauben des Jungen, hier ging es lediglich darum dem Islam in unserer Gesellschaft eine besondere Stellung zu verschaffen.
Dem Bübchen, das sich hat dafür instrumentalisieren lassen würde ich als Lehrkörper folgende Strafarbeit aufbrummen. 200 Mal Art 3 Absatz 3 aufschreiben und die folgende Passage besonders hervorheben.
In diesem Sinne....(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.