Geht´s noch, Herr Hundt
Moderator: Forenteam
Geht´s noch, Herr Hundt
"Der Gesetzgeber müsse klarstellen, wann Arbeitskämpfe einer kleinen, spezialisierten Minderheit zu Lasten der Mehrheit unverhältnismäßig und unzulässig seien. Ein solches Arbeitskampfverbot für Minderheiten müsse greifen, wenn bereits für alle Arbeitnehmer ein Tarifvertrag bestehe und der Streik der Minderheit nur den Interessen dieser Minderheit gelte, wurde Hundt zitiert"
Hallo Herr Hundt, ihnen ist schon klar, dass wir in einer Demokratie (angeblich wenigstens) leben. Wieso sollten hier Minderheitenentscheidungen nicht gelten dürfen? Es gibt eben nur 9000 Lokführer und die bestimmen eben, ob gefahren wird oder nicht.
Unglaublich, was sich manch einer dieser Bonzen herausnimmt.
T.
Hallo Herr Hundt, ihnen ist schon klar, dass wir in einer Demokratie (angeblich wenigstens) leben. Wieso sollten hier Minderheitenentscheidungen nicht gelten dürfen? Es gibt eben nur 9000 Lokführer und die bestimmen eben, ob gefahren wird oder nicht.
Unglaublich, was sich manch einer dieser Bonzen herausnimmt.
T.
Bahn meldet Erfolg - Arbeitsgericht untersagt Lokführerstrei
Das Arbeitsgericht Nürnberg ist augenscheinlich der Ansicht von Herrn Hundt gefolgt und hat den angekündigten Streik per einstweiliger Verfügung untersagt. Weiter Einzelheiten inklusive einer Begründung sind noch nicht bekannt...
Re: Bahn meldet Erfolg - Arbeitsgericht untersagt Lokführers
Die Begründung lautet in etwa so: Der Bundesrepublik würde durch den Streik ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen.obi11 hat geschrieben:Das Arbeitsgericht Nürnberg ist augenscheinlich der Ansicht von Herrn Hundt gefolgt und hat den angekündigten Streik per einstweiliger Verfügung untersagt. Weiter Einzelheiten inklusive einer Begründung sind noch nicht bekannt...
Brauchst du noch mehr Beweise, dass unsere Justiz pro Kapital verseucht ist?
Ärgerlich und beängstigend.
T.
Das dürfen die nicht. Das wäre gesetzeswidrig und wird als Arbeitsverweigerung ausgelegt. Somit würde dem Personal entweder eine Abmahnung und im krassestem Fall die Kündigung ins Haus flattern. Leider.Baby hat geschrieben:Was passiert, wenn die Bahnbediensteten einschließlich der Piloten trotdem streiken....?
Bekommt jeder Einzelne ein Strafverfahren?
Wäre einer Überlegung wert....oder?
T.
Die müsste man doch aber erst einmal ersetzen!
So einfach kann das nicht sein! Ansonsten wäre ja auch der Streik kein Problem.
Außerdem sollte doch daran auch ersichtlich sein, wie wichtig eben diese Lokführer für die deutsche Wirtschaft sind und eigentlich auch mehr Wertschätzung erfahren sollten.
LG
nicita
Außerdem sollte doch daran auch ersichtlich sein, wie wichtig eben diese Lokführer für die deutsche Wirtschaft sind und eigentlich auch mehr Wertschätzung erfahren sollten.
LG
nicita
terminator hat geschrieben:Das dürfen die nicht. Das wäre gesetzeswidrig und wird als Arbeitsverweigerung ausgelegt. Somit würde dem Personal entweder eine Abmahnung und im krassestem Fall die Kündigung ins Haus flattern. Leider.Baby hat geschrieben:Was passiert, wenn die Bahnbediensteten einschließlich der Piloten trotdem streiken....?
Bekommt jeder Einzelne ein Strafverfahren?
Wäre einer Überlegung wert....oder?
T.
Es ist mir völlig klar, das sie das nicht dürfen....Aber, wenn sich ALLE zusammentun, sind sie auch stärker als jede Gesetzwidrigkeit.....Sicher kann man sie kündigen....und woher kommt der Ersatz? Ob sich der Gesetzgeber nicht überlegen würde, solche Drecksurteile zu fällen, wenn sich ALLE dagegen stellen....ALLE zusammenhalten, auch gegen den Gesetzgeber....(Wirschaft)...stellen....
Baby
Sein, nicht scheinen
Baby, wenns an die Existenz geht, werden viele zurückstecken. Das ist ja der riesen Vorteil des Arbeitgebers. Die wenigen, die stark bleiben würden, hätten keine Chance, gegen die Bevölkerung und den Konzern zu oppunieren. Du weißt es wahrscheinlich aus eigener Erfahrung, wenn du was für Kollegen durchsetzen willst, wo alle dafür waren, kannst du bei Problemen 90% abschreiben.Baby hat geschrieben:terminator hat geschrieben:Das dürfen die nicht. Das wäre gesetzeswidrig und wird als Arbeitsverweigerung ausgelegt. Somit würde dem Personal entweder eine Abmahnung und im krassestem Fall die Kündigung ins Haus flattern. Leider.Baby hat geschrieben:Was passiert, wenn die Bahnbediensteten einschließlich der Piloten trotdem streiken....?
Bekommt jeder Einzelne ein Strafverfahren?
Wäre einer Überlegung wert....oder?
T.
Es ist mir völlig klar, das sie das nicht dürfen....Aber, wenn sich ALLE zusammentun, sind sie auch stärker als jede Gesetzwidrigkeit.....Sicher kann man sie kündigen....und woher kommt der Ersatz? Ob sich der Gesetzgeber nicht überlegen würde, solche Drecksurteile zu fällen, wenn sich ALLE dagegen stellen....ALLE zusammenhalten, auch gegen den Gesetzgeber....(Wirschaft)...stellen....
Baby
T.
Baby, das Problem hat dann der Einzelne selbst. Da es sich dann um einen nicht genehmigten Streik handelt, würde das als Arbeitsverweigerung angesehen und hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder sogar Kündigung. Das das der Konzern durchziehen würde, ist mit Sicherheit gegeben. Alles, was man gegen das Personal einsetzen kann würde aus den Schubladen geholt. Heute zählt das Personal nicht mehr. Hier liegen doch vordergründig die Interessen des Herrn Mehdorn mit seinen Politikerkollegen auf der Hand. Es geht einzig und alleine um den Börsengang, der mit möglichst viel Gewinn einhergehen soll. Außerdem soll doch der blöde Bürger die Aktie als "Volksaktie" kaufen können, damit er genauso wie mit der Telekom und der Postaktie auf die Fresse fällt. Schon wieder hat man dem blöden Prekariatsangehörigen die Groschen aus der Tasche gezogen, um sich selbst damit zu bereichern.Baby hat geschrieben:Was passiert, wenn die Bahnbediensteten einschließlich der Piloten trotdem streiken....?
Bekommt jeder Einzelne ein Strafverfahren?
Wäre einer Überlegung wert....oder?
T.
Die Begründung der einstweiligen Verfügung
Der Streik ist vorläufig zu untersagen. Das Gericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks. Zur Begründung wird insoweit auf die Antragsschrift verwiesen. Die Zweifel konnten durch die eingereichte Schutzschrift der Antragsgegnerin nicht ausgeräumt werden.
Durch den Streik drohen nicht nur den Antragstellern, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden. Ein mögliches Streikrecht der Antragsgegnerin wird durch die vorläufige Untersagung nur befristet eingeschränkt. Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist diese Einschränkung angesichts der irreversiblen Folgen derzeit eher hinzunehmen als einen möglicherweise rechtswidrigen Streik zuzulassen.
Da der Streik bereits am 09.08.2007, 0.00 Uhr beginnen soll, konnte eine mündliche Verhandlung nicht mehr durchgeführt werden (§§ 62 Abs. 2 S. 2, 53 Abs. 1 ArbGG).
(AZ: 13 Ga 65/07)
Tja, wie schon mal geschrieben, der Herr Mehdorn und die Frau Sukale haben da schlagartig Namen aus ihrer Schublade gekramt. Meinst du vielleicht, diese Personen sind neutral? Vergiss es.Baby hat geschrieben:ZDF Heute:
Der Arbeitgeber ist zu schnellen Verhandlugen bereit.....Vertreter werden ausgesucht....
Der Ratz