Justiz Irrsinn

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coco
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Justiz Irrsinn

Beitrag von coco » 19.04.2008, 04:48

Seit 4 Tagen dürfte im Landkreis Barnim die Angst umgehen, denn seit dieser Zeit befindet sich ein von Gutachtern als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß.
Das BGH lehnte die Lebenslange Sicherheitsverfahrung mit der Begründung einer zu langen Verfahrensdauer ab und hob eine Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt Oder auf AZ- 5StR 635/07.

Zur Diskussion sollte die Begründung des BGH Leipzig stehen, der die Auffassung vertritt, das eine rechtskräftiges Entscheidung nicht abgeändert werden dürfe. Auch nicht, wenn sich durch verbesserte Fahndungsmethoden weiter Straftaten des Verurteilten ermitteln lassen?

Chronologie:
Bereits 1976 hatte sich der Beklagte an Kindern vergangen-1 Jahr Jugendhaft
1977, 1980 und 1985 vergewaltige er drei Frauen und bekam Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sechs Jahren.
Mai 1998 eine Frau in der Uckermark gefesselt und sexuell missbraucht.
Während der Haftzeit anhand von DNA Spuren ermitelt...
1995 zwei 13-jährige Mädchen bei Eberswalde sexuell missbraucht.
Therapien während der Haftzeit lehnte er stets ab...

Hat nicht jeder laut dem Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit und steht diese Entscheidung nicht im krassen Gegensatz dazu?

coco
;) [url=http://www.kaleidoskop-sky.info]SoS[/url] sUChSt Du nOcH oDEr LeBsT dU ScHOn ¿

nicita
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Das ist allerdings ein Hammer, Coco!

Beitrag von nicita » 19.04.2008, 10:05

Es ist nicht nachzuvollziehen, wie man so einen Menschen wieder auf die Menschheit loslassen kann. :x Oft sind es die Gutachter, die die Gefährlichkeit solcher Menschen unterschätzen, doch diesmal liegt es nicht an ihnen. Wie kann man diese Einschätzung ignorieren? Wie kann man den Umstand einer zu langen Verfahrensdauer höher bewerten, als die Sicherheit von Kindern? Das ist total krank! :( Da werden die Rechte eines einzelnen, dazu noch gefährlichen, Menschen, über die der restlichen Bevölkerung gestellt! Zum Auswachsen ist das!

Da braucht man sich nicht wundern, wenn die Menschen den Glauben an die Justiz verlieren!

LG
nicita

gnadenlos
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Beitrag von gnadenlos » 19.04.2008, 10:12

Unsere Damen und Herren Richter sind einfach zu sehr mit Streitigkeiten um Maschendrahtzäune und Gartenzwerge beschäftigt. Da kann man schon verstehen, dass sie sich nicht auch noch mit solch unnötigen Strapazen belasten wollen, zumal sie nicht nach Leistung bezahlt werden.

Man sollte sich die Namen der BGH-Entscheider notieren und nach einem weiteren Vorfall - der hoffentlich nicht eintritt - Kontakt mit ihnen aufnehmen. :)

Gruß
gnadenlos

nicita
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Ich frage mich eh, wie diese Leute nachts noch schlafen

Beitrag von nicita » 19.04.2008, 10:23

können :? , nachdem sie so jemanden auf freien Fuß gesetzt haben! :x

LG
nicita

Knurro_Knurreck
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Re: Justiz Irrsinn

Beitrag von Knurro_Knurreck » 19.04.2008, 11:53

coco hat geschrieben:Seit 4 Tagen dürfte im Landkreis Barnim die Angst umgehen, denn seit dieser Zeit befindet sich ein von Gutachtern als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß.
Das BGH lehnte die Lebenslange Sicherheitsverfahrung mit der Begründung einer zu langen Verfahrensdauer ab und hob eine Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt Oder auf AZ- 5StR 635/07.

Zur Diskussion sollte die Begründung des BGH Leipzig stehen, der die Auffassung vertritt, das eine rechtskräftiges Entscheidung nicht abgeändert werden dürfe. Auch nicht, wenn sich durch verbesserte Fahndungsmethoden weiter Straftaten des Verurteilten ermitteln lassen?

Chronologie:
Bereits 1976 hatte sich der Beklagte an Kindern vergangen-1 Jahr Jugendhaft
1977, 1980 und 1985 vergewaltige er drei Frauen und bekam Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sechs Jahren.
Mai 1998 eine Frau in der Uckermark gefesselt und sexuell missbraucht.
Während der Haftzeit anhand von DNA Spuren ermitelt...
1995 zwei 13-jährige Mädchen bei Eberswalde sexuell missbraucht.
Therapien während der Haftzeit lehnte er stets ab...

Hat nicht jeder laut dem Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit und steht diese Entscheidung nicht im krassen Gegensatz dazu?

coco

Abgeschlossene Verfahren sind halt nun mal abgeschlossen und wenn sich durch bessere Fahndungsmassnahmen weitere Straftaten aufdecken lassen, dann gibt es ein neues Verfahren.
Dann ist er gleich wieder drin.

LG Knurro
Zuletzt geändert von Knurro_Knurreck am 19.04.2008, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.

rattie
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Beitrag von rattie » 19.04.2008, 11:54

coco, unsere Jusitz ist die einer Bananenrepublik. Ich führe z.Zt. einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber. In erster Instanz habe ich mit Pauken und Trompeten und mit allen richtigen Argumenten gewonnen. Dann ging der Konzern in Berufung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (zweite und letzte Instanz) hat das Urteil völlig umgedreht und große Passagen wortwörtlich aus dem Widerspruchsschreiben des gegnerischen Anwalts übernommen, obwohl beweisbar ist, dass es falsche Tatsachen sind. Da zweifelst du am Rechtsstaat. Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Anwalt. Hier werden wir mal abklopfen, welche Möglichkeiten es noch gibt, dieses unanfechtbare Urteil anzugreifen. Ich werde einen Teufel tun, mich solchen Praktiken zu unterwerfen. Wahrscheinlich werde ich zu allererst den Präsidenten des BVGH anrufen. Wenn das nicht hilft, gehe ich vor den europäischen Gerichtshof und mache den Fall öffentlich. Es ist unfassbar, wie hier Gesetze gebeugt werden. Das Beamtengesetz scheint es anscheinend überhaupt nicht mehr zu geben. Das es Tarifverträge gibt, interessiert auch niemanden mehr. Hier diktiert ein Großkonzern den Richtern die Urteilsbegründung. Das ist ein Skandal allererster Güte. Man macht sich nicht einmal mehr die Mühe, selbst zu formulieren. Das Recht kennt den kleinen Mann nicht mehr.

Der Ratz

Knurro_Knurreck
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Beitrag von Knurro_Knurreck » 19.04.2008, 11:58

rattie hat geschrieben:coco, unsere Jusitz ist die einer Bananenrepublik. Ich führe z.Zt. einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber. In erster Instanz habe ich mit Pauken und Trompeten und mit allen richtigen Argumenten gewonnen. Dann ging der Konzern in Berufung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (zweite und letzte Instanz) hat das Urteil völlig umgedreht und große Passagen wortwörtlich aus dem Widerspruchsschreiben des gegnerischen Anwalts übernommen, obwohl beweisbar ist, dass es falsche Tatsachen sind. Da zweifelst du am Rechtsstaat. Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Anwalt. Hier werden wir mal abklopfen, welche Möglichkeiten es noch gibt, dieses unanfechtbare Urteil anzugreifen. Ich werde einen Teufel tun, mich solchen Praktiken zu unterwerfen. Wahrscheinlich werde ich zu allererst den Präsidenten des BVGH anrufen. Wenn das nicht hilft, gehe ich vor den europäischen Gerichtshof und mache den Fall öffentlich. Es ist unfassbar, wie hier Gesetze gebeugt werden. Das Beamtengesetz scheint es anscheinend überhaupt nicht mehr zu geben. Das es Tarifverträge gibt, interessiert auch niemanden mehr. Hier diktiert ein Großkonzern den Richtern die Urteilsbegründung. Das ist ein Skandal allererster Güte. Man macht sich nicht einmal mehr die Mühe, selbst zu formulieren.

Der Ratz
VGH-Urteile sind nicht unanfechtbar. Es gibt ja schließlich noch die nichtzugelassene Rechtsbeschwerde. Die geht aber oft in die Hose.

Im Übrigen schreibst du einen Schmarrn.

MfG Knurro

nicita
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Was heißt das, Knurro?

Beitrag von nicita » 19.04.2008, 12:00

wenn sich durch bessere Fahndungsmassnahmen weitere Straftaten aufdecken lassen, dann gibt es ein neues Verfahren.
Dann ist er gleich wieder drin.
Dass er sich erst wieder was zuschulden kommen lassen muss? Oder bezieht sich das auf bereits begangene alte Straftaten? :roll:

LG
nicita

Knurro_Knurreck
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Re: Was heißt das, Knurro?

Beitrag von Knurro_Knurreck » 19.04.2008, 12:02

nicita hat geschrieben:
wenn sich durch bessere Fahndungsmassnahmen weitere Straftaten aufdecken lassen, dann gibt es ein neues Verfahren.
Dann ist er gleich wieder drin.
Dass er sich erst wieder was zuschulden kommen lassen muss? Oder bezieht sich das auf bereits begangene alte Straftaten? :roll:

LG
nicita
Es bezog sich auf bislang noch nicht aufgedeckte Straftaten (für die er noch nicht angeklagt wurde). Hierfür gibt es dann ein neues Verfahren.

LG Knurro

rattie
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Beitrag von rattie » 19.04.2008, 12:04

Knurro_Knurreck hat geschrieben:
rattie hat geschrieben:coco, unsere Jusitz ist die einer Bananenrepublik. Ich führe z.Zt. einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber. In erster Instanz habe ich mit Pauken und Trompeten und mit allen richtigen Argumenten gewonnen. Dann ging der Konzern in Berufung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (zweite und letzte Instanz) hat das Urteil völlig umgedreht und große Passagen wortwörtlich aus dem Widerspruchsschreiben des gegnerischen Anwalts übernommen, obwohl beweisbar ist, dass es falsche Tatsachen sind. Da zweifelst du am Rechtsstaat. Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Anwalt. Hier werden wir mal abklopfen, welche Möglichkeiten es noch gibt, dieses unanfechtbare Urteil anzugreifen. Ich werde einen Teufel tun, mich solchen Praktiken zu unterwerfen. Wahrscheinlich werde ich zu allererst den Präsidenten des BVGH anrufen. Wenn das nicht hilft, gehe ich vor den europäischen Gerichtshof und mache den Fall öffentlich. Es ist unfassbar, wie hier Gesetze gebeugt werden. Das Beamtengesetz scheint es anscheinend überhaupt nicht mehr zu geben. Das es Tarifverträge gibt, interessiert auch niemanden mehr. Hier diktiert ein Großkonzern den Richtern die Urteilsbegründung. Das ist ein Skandal allererster Güte. Man macht sich nicht einmal mehr die Mühe, selbst zu formulieren.

Der Ratz
VGH-Urteile sind nicht unanfechtbar. Es gibt ja schließlich noch die nichtzugelassene Rechtsbeschwerde. Die geht aber oft in die Hose.

Im Übrigen schreibst du einen Schmarrn.

MfG Knurro
Wieso schreibe ich einen Schmarrn. Es ist alles belegbar. Das VGH-Urteil lässt keine Berufung zu. Somit sind mir die Hände gebunden. Wenn du schon behauptest, ich schreibe einen Schmarrn gggg, dann begründe es auch. Worte in den Wind gesprochen sind Worte die man nicht hört (Budoweisheit)

PS: zu deiner nichtzugelassenen Rechtsbeschwerde. Die kannst du nur einreichen, wenn sie das Rechstsbeschwerdegericht annimmt und vor allen Dingen muss bewiesen werden, dass ein Rechtsbruch vorliegt. Wer wird das wohl beurteilen (§574 ZPO)

Der Ratz
Andere zu erkennen ist Weisheit, sich selbst zu erkennen ist Erleuchtung. (Lao Tse)

nicita
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Aha! Ok!

Beitrag von nicita » 19.04.2008, 12:11

Es bezog sich auf bislang noch nicht aufgedeckte Straftaten (für die er noch nicht angeklagt wurde). Hierfür gibt es dann ein neues Verfahren.

LG Knurro
Möglicherweise beurteilen wir das verfrüht :roll: Wir wissen nicht, was die Richter wissen :roll: Möglicherweise sind die Maßnahmen schon in vollem Gange :roll: Und man rechnet damit, ihn gleich wieder wegzusperren. :roll:

Da bin ich aber mal gespannt! Ob wir darüber noch etwas hören :roll:

LG
nicita

Knurro_Knurreck
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Beitrag von Knurro_Knurreck » 19.04.2008, 12:20

rattie hat geschrieben:
Knurro_Knurreck hat geschrieben:
rattie hat geschrieben:coco, unsere Jusitz ist die einer Bananenrepublik. Ich führe z.Zt. einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber. In erster Instanz habe ich mit Pauken und Trompeten und mit allen richtigen Argumenten gewonnen. Dann ging der Konzern in Berufung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (zweite und letzte Instanz) hat das Urteil völlig umgedreht und große Passagen wortwörtlich aus dem Widerspruchsschreiben des gegnerischen Anwalts übernommen, obwohl beweisbar ist, dass es falsche Tatsachen sind. Da zweifelst du am Rechtsstaat. Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Anwalt. Hier werden wir mal abklopfen, welche Möglichkeiten es noch gibt, dieses unanfechtbare Urteil anzugreifen. Ich werde einen Teufel tun, mich solchen Praktiken zu unterwerfen. Wahrscheinlich werde ich zu allererst den Präsidenten des BVGH anrufen. Wenn das nicht hilft, gehe ich vor den europäischen Gerichtshof und mache den Fall öffentlich. Es ist unfassbar, wie hier Gesetze gebeugt werden. Das Beamtengesetz scheint es anscheinend überhaupt nicht mehr zu geben. Das es Tarifverträge gibt, interessiert auch niemanden mehr. Hier diktiert ein Großkonzern den Richtern die Urteilsbegründung. Das ist ein Skandal allererster Güte. Man macht sich nicht einmal mehr die Mühe, selbst zu formulieren.

Der Ratz
VGH-Urteile sind nicht unanfechtbar. Es gibt ja schließlich noch die nichtzugelassene Rechtsbeschwerde. Die geht aber oft in die Hose.

Im Übrigen schreibst du einen Schmarrn.

MfG Knurro
Wieso schreibe ich einen Schmarrn. Es ist alles belegbar. Das VGH-Urteil lässt keine Berufung zu. Somit sind mir die Hände gebunden. Wenn du schon behauptest, ich schreibe einen Schmarrn gggg, dann begründe es auch. Worte in den Wind gesprochen sind Worte die man nicht hört (Budoweisheit)

Der Ratz
Ich hab' Dir doch geschrieben, dass Du das Rechtsmittel der nichtzugelassenen Rechtsbeschwerde hast, auch wenn der VG keine Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Die Rechtsbeschwerde wird i.d. R nur zugelassen, wenn bestimmte rechtliche Aspekte zu klären sind oder Rechtsfragen offen sind. VG hat das nicht so gesehen und deshalb keine Rechtsbeschwerde zugelassen.
Wenn Du das aber nicht so siehst, dann kannst Du trotzdem Rechtsbeschwerde erheben. Wie mit dieser in der nächsten Instanz verfahren wird ist dann eine andere Sache.
Also: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde heißt nicht unanfechtbar.

Im Übrigen ist es ein ganz besonderer Mist, wenn Du schreibst, Richter ließen sich Urteile von Großkonzernen diktieren. Das ist schon deswegen so, weil der Richter nichts davon hat, ob er dem Einen oder dem Anderen Recht gibt. Er erhält sein Gehalt so oder so.
Die Möglichkeit auf einen Richter Einfluss zu nehmen, gibt es nicht, das kannst du mir glauben. Im Gegensatz zu Beamten sind sie nämlich nicht weisungsgebunden und nur ihrem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet.

Deswegen ist es ein Schmarrn, was Du schreibst.

Möglicherweise hat ja auch Dein Anwalt ungeeignete Anträge gestellt. Hast Du mit ihm besprochen, welche Anträge er stellen soll oder hast Du ihn allein machen lassen? Hat er Dir erläutert, wie er vorgehen will? Hat er Hilfsanträge vorbereitet? Wie stand es mit einem Vergleich?

MfG Knurro

PS: Ich hoffe, Du bist Mitglied in einer berufsständischen Organisation und erhältst von dort Rechtsschutz

rattie
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Beitrag von rattie » 19.04.2008, 12:32

Knurro_Knurreck hat geschrieben:
rattie hat geschrieben:
Knurro_Knurreck hat geschrieben: VGH-Urteile sind nicht unanfechtbar. Es gibt ja schließlich noch die nichtzugelassene Rechtsbeschwerde. Die geht aber oft in die Hose.

Im Übrigen schreibst du einen Schmarrn.

MfG Knurro
Wieso schreibe ich einen Schmarrn. Es ist alles belegbar. Das VGH-Urteil lässt keine Berufung zu. Somit sind mir die Hände gebunden. Wenn du schon behauptest, ich schreibe einen Schmarrn gggg, dann begründe es auch. Worte in den Wind gesprochen sind Worte die man nicht hört (Budoweisheit)

Der Ratz
Ich hab' Dir doch geschrieben, dass Du das Rechtsmittel der nichtzugelassenen Rechtsbeschwerde hast, auch wenn der VG keine Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Die Rechtsbeschwerde wird i.d. R nur zugelassen, wenn bestimmte rechtliche Aspekte zu klären sind oder Rechtsfragen offen sind. VG hat das nicht so gesehen und deshalb keine Rechtsbeschwerde zugelassen.
Wenn Du das aber nicht so siehst, dann kannst Du trotzdem Rechtsbeschwerde erheben. Wie mit dieser in der nächsten Instanz verfahren wird ist dann eine andere Sache.
Also: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde heißt nicht unanfechtbar.

Im Übrigen ist es ein ganz besonderer Mist, wenn Du schreibst, Richter ließen sich Urteile von Großkonzernen diktieren. Das ist schon deswegen so, weil der Richter nichts davon hat, ob er dem Einen oder dem Anderen Recht gibt. Er erhält sein Gehalt so oder so.
Die Möglichkeit auf einen Richter Einfluss zu nehmen, gibt es nicht, das kannst du mir glauben. Im Gegensatz zu Beamten sind sie nämlich nicht weisungsgebunden und nur ihrem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet.

Deswegen ist es ein Schmarrn, was Du schreibst.

Möglicherweise hat ja auch Dein Anwalt ungeeignete Anträge gestellt. Hast Du mit ihm besprochen, welche Anträge er stellen soll oder hast Du ihn allein machen lassen? Hat er Dir erläutert, wie er vorgehen will? Hat er Hilfsanträge vorbereitet? Wie stand es mit einem Vergleich?

MfG Knurro

PS: Ich hoffe, Du bist Mitglied in einer berufsständischen Organisation und erhältst von dort Rechtsschutz
Schau mal in deine privaten Nachrichten bitte.

PS: ich bin Mitglied von Ver.di. Allerdings kannst du den Rechtsschutz von dort in der Pfeife rauchen. Gott sei Dank habe ich eine gute Rechtsschutzversicherung.

Der Ratz
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Aida-25
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Beitrag von Aida-25 » 19.04.2008, 13:16

rattie hat geschrieben: Das VGH-Urteil lässt keine Berufung zu. Somit sind mir die Hände gebunden.
Hallo Rattie,

so pauschal stimmt das nicht.

In deinem Fall handelt es sich offenbar um eine Verwaltungsstreitsache, wo der VGH die Revision nicht zugelassen hat.
So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Dir doch immer noch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem BVerwG....


Aida

rattie
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Beitrag von rattie » 19.04.2008, 13:34

Aida-25 hat geschrieben:
rattie hat geschrieben: Das VGH-Urteil lässt keine Berufung zu. Somit sind mir die Hände gebunden.
Hallo Rattie,

so pauschal stimmt das nicht.

In deinem Fall handelt es sich offenbar um eine Verwaltungsstreitsache, wo der VGH die Revision nicht zugelassen hat.
So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Dir doch immer noch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem BVerwG....


Aida
Hallo Aida,

das Revisionsurteil ist ja bereits gesprochen und da steht drin, dass der Beschluß unanfechtbar ist.

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