5,20 Euro in der Stunden sind zu niedrig. Das entschied das Arbeitsgericht Dortmund und verurteilte den Textildiscounter dazu, einer geringfügig Beschäftigten einen höheren Lohn nachzuzahlen. Die Frau sei mit dem Stundenlohn unangemessen vergütet worden, begründete das Gericht.
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Na, da kommt ja Bewegung in die Lohntabellen. Allerdings:
Wenn die Geringfügig Beschäftigte in diesen vier Jahren jeden Monat zw. 350 und 400 EUR an Lohn erhalten hat, bleiben ihr von der Bruttonachzahlung i.H. von 9.000 EUR gerade einmal um die 1.000 EUR ...
gnadenlos
KIK muss 9.000 EUR nachzahlen
Moderator: Forenteam